Cluster Erneuerbare Energien Hamburg

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German Renewables Award 2024 - 21. November 2024 Allgemein

Der German Renewables Award zeichnet Unternehmen, Universitäten oder einzelne Personen für herausragende Leistungen in der Entwicklung Erneuerbarer Energien in den Kategorien Produktinnovation des Jahres, Projekt des Jahres, Wasserstoffinnovation des Jahres, Studierendenarbeit des Jahres sowie Lebenswerk aus.

1. Teilnahmebedingungen allgemein

1.1 Die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (EEHH) ist Organisator des German Renewables Award (Award), der Preisverleihung und verantwortlich für die Umsetzung der Veranstaltung. Die EEHH trifft keine Entscheidung über die Auswahl der Nominierten und Preisträger.

1.2 Die Entscheidung über die Nominierten und Preisträger trifft eine unabhängige Jury mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Bewertet werden nur rechtzeitig eingereichte Bewerbungen, die die Bewerbungskriterien erfüllen. Die Entscheidung der Jury ist bindend; alle Teilnehmer des Awards stimmen zu, diese Entscheidung zu akzeptieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

1.3 Bis zur Preisverleihung werden alle technischen und kaufmännischen Details der Bewerbungen von der EEHH und der Jury vertraulich behandelt, während und nach der Preisverleihung dürfen technische und kaufmännische Details von Bewerbungen veröffentlicht werden, sofern sie mit eingereicht wurden. Durch das Übermitteln einer Bewerbung stimmt der Bewerber zu, dass die EEHH und die Sponsoren der Preisverleihung das Recht haben, folgende Informationen bereits vor der German Renewables Award Preisverleihung zur Veröffentlichung und für Werbemaßnahmen wie Drucke, Veröffentlichungen, Aufsteller, Filmaufnahmen zu nutzen: Name des Bewerbers, Logo(s), Handelsname(n), Handelsmarke(n), Bewerbungstitel, Kurzbeschreibung, übermittelte PR-Fotos oder Grafiken.

1.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnehmer des Awards willigen ein, zu keiner Zeit, weder vor, während oder nach dem Preiswettbewerb German Renewables Award rechtliche Schritte gegen den Organisator EEHH, die Juroren und Sponsoren intern oder extern betreffend der Auswahl der Bewerbungen, Jury und Sponsoren oder andere Entscheidungen den Award betreffend einzuleiten. Jeder Bewerber beim German Renewables Award hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien keine Patent-/Schutzrechte oder Rechte geistigen Eigentums einer anderen Person, eines Unternehmens oder einer Institution verletzen. Die Organisatoren und Juroren des German Renewables Award sind bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Bewerber von jeder Haftung für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen. Sollten bei einem Bewerber bzw. Preisträger Rechtsverletzungen vorliegen, die erst nach der Preisverleihung bekannt werden, wird ihm sein Preis aberkannt und er hat seinen Preis zurückzugeben.

1.5 Alle als Bewerber beim Award teilnehmenden Unternehmen, Personen und Institutionen müssen nachweislich ihren Sitz in Deutschland haben.

1.6 Preisträger haben das Recht, in PR- und Werbemaßnahmen, Briefpapier und weiteren Dokumenten zur Veröffentlichung anzugeben, dass sie Preisträger des German Renewables Award sind, dazu müssen sie das Award-Logo, die Bezeichnung der Preiskategorie und das Jahr in dem sie Preisträger waren angeben.

1.7 In jeder der fünf (5) Preiskategorien Produktinnovation des Jahres, Projekt des Jahres, Wasserstoffinnovation des Jahres, Studierendenarbeit des Jahres und Lebenswerk wird nur ein (1) erster Preis verliehen, vorausgesetzt, es gab mindestens drei (3) Bewerber pro Kategorie. Die Auszeichnung beinhaltet für Produktinnovation des Jahres, Projekt des Jahres, Wasserstoffinnovation des Jahres und Lebenswerk ein Zertifikat, eine Trophäe/Pokal und ein Jahr kostenlosen Eintritt zu allen Veranstaltungen, die von EEHH als alleiniger Veranstalter organisiert werden. Außerdem erhalten die Preisträger die Möglichkeit zu einem Interview mit der EEHH. Für den Preisträger in der Kategorie Studierendenarbeit des Jahres beinhaltet die Auszeichnung ein Zertifikat, eine Trophäe/Pokal und eintausend Euro (EUR 1.000) Preisgeld. Auch der Preisträger der Studierendenarbeit erhält ein Jahr kostenlosen Eintritt zu allen eigenen Veranstaltungen der EEHH und die Möglichkeit zu einem Interview mit der EEHH.

1.8 Sollte es in einer oder mehreren Preiskategorien mindestens drei (3) Bewerbungen geben, dabei aber keine der Bewerbungen mehr als die Hälfte der möglichen Punktezahl erreichen, muss der Preis für diese Kategorie nicht vergeben werden.

1.9 Alle Nominierten und finalen Preisträger werden rechtzeitig von der EEHH zur Preisverleihung German Renewables Award in Hamburg eingeladen (Details siehe “Bewerbungsfrist und Zeitplan“). Die finalen Preisträger werden erst bei der Preisverleihung öffentlich bekanntgegeben. Preisträger sind der Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen ihre Ernennung erst während und nach der Preisverleihung bekannt geben.

1.10 Alle Teilnehmer müssen den Teilnahmebedingungen der Preisverleihung German Renewables Award ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung erfolgt zusammen mit der Bewerbung auf der Veranstaltungswebsite www.eehh.de/gr. Von den Nominierten und Preisträgern muss ggf. auf Anfrage der EEHH zusätzlich eine unterzeichnete schriftliche Einverständniserklärung (als eingescanntes Original oder postalisch übermitteltes Original) eingereicht werden.