Förderverein des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e.V.

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Positionspapier EEHH zur Bundestagswahl 2021

Präambel

Deutschland hat sich dazu verpflichtet, nationale Klimaschutz- und Energieziele zu erreichen, die im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und mit der Anfang 2021 geschärften Klimapolitik der Europäischen Union stehen. So wurden höhere CO2-Reduktionsziele für das Jahr 2030 vereinbart und damit verbunden höhere Ausbauziele für Erneuerbare Energien. Diese Ziele sind aktuell noch nicht vollständig in der Klimapolitik und im Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik abgebildet. Um Zeitverlust bei den Klimaschutzbemühungen zu vermeiden, müssen die europäischen Ziele spätestens nach der Bundestagswahl in Bundespolitik umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Zielerreichung konkretisiert und angegangen werden.

Noch wichtiger ist allerdings, dass für alle wesentlichen Energiesektoren eine klare, wirkungsvolle und konsistente Gesamtsystematik für den Klimaschutz sowie ein verbindlicher und überprüfbarer Umsetzungsplan aus den Klimaschutzzielen hergeleitet wird.

Kernelemente des Klimaschutzes sind eine stark verbesserte Energieeffizienz und ein Energieträgerwechsel weg von CO2-haltigen Brennstoffen durch einen schnellen, konsequenten Ausbau der Versorgung mit Erneuerbare Energien. Während Energieeffizienz sehr vielfältige und teilweise kleinteilige Änderungen in Wirtschaft und Gesellschaft erfordert, finden Energieträgerwechsel und der Ausbau der Erneuerbare Energien häufig konzentriert in der (Erneuerbaren) Energiewirtschaft oder Industrie statt. EEHH als Branchennetzwerk im Bereich der Erneuerbaren Energien fordert daher folgende Maßnahmen von der Bundesregierung:

  1. Ausbau der Erneuerbaren Energie stark beschleunigen
  2. Regulatorik für Sektorenkopplung weiter entwickeln
  3. Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft in geeigneten Wirtschaftsbereichen
  4. Entwicklung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung

Dabei soll sich die Politik an folgenden Grundsätzen ausrichten:

  1. Konsequente Internalisierung negativer, externer Effekte, wie insbesondere Treibhausgase
  2. Entbürokratisierung und Technologieoffenheit
  3. Erst in letzter Instanz Einsatz von Fördermitteln, beim gleichzeitigen Abbau der Förderung von klimaschädlichen Technologien

1. Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen

Der Ausbau der Erzeugungskapazitäten und die Nutzung der Erneuerbaren Energien sind sicherzustellen. Dies ist die wichtigste Grundlage für eine wirkungsvolle Klimaschutzpolitik, eine Dekarbonisierung der gesamten Energieerzeugung sowie für die Sektorenkopplung, sprich die zunehmende Verwendung von grünem Strom für Industrie, Logistikverkehre und Wärmeversorgung. Langfristige und ambitionierte Ausbaupfade der verschiedenen Sparten der Erneuerbaren Energien müssen dazu festgelegt werden. Ebenso müssen verbindliche Korrekturmechanismen entwickelt werden, die greifen, wenn die Ausbauziele nicht erreicht werden.

Forderungen:

  • Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam ausreichend Flächen für diesen Ausbau aller Erneuerbare Energien auf mindestens 65% der Stromversorgung in 2030 planerisch zur Verfügung stellen – insbesondere für Windenergie an Land und auf See sowie für Solarparks auf Freiflächen. Prüfung und Anpassung von Flächennutzungsplänen und eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei Energiewende-Infrastrukturprojekten der öffentlichen Hand sind nur zwei Grundpfeiler.
  • Für den Windenergieausbau an Land, der in den letzten zwei Jahrzehnten den größten Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien geleistet hat, muss der jährliche Netto-Zubau (unter Einrechnung des Abbaus alter Windparks) 4.000 bis 5.000Megawatt (MW) betragen, also in etwa eine Vervierfachung gegenüber 2020 (1.200 MW Netto-Zubau).
  • Bund, Länder und Kommunen sollten ausreichend geeignete Flächen für diesen Ausbau ausweisen (Richtwert mindestens 2% der Landesfläche) und auf pauschale Abstandsregeln (1.000 Meter oder sog. „10H“-Regel) zur Wohnbebauung verzichten. Die Genehmigungsverfahren müssen stark beschleunigt und dazu ausreichend Personalressourcen vorgehalten werden.
  • Bei der Photovoltaik (PV) ist schnellstmöglich ein Gesamtzubau in den unterschiedlichen Anlagengrößen von insgesamt 10.000 MW pro Jahr zu erreichen.
  • Kleinere und mittlere private und gewerbliche Solaranlagen, die nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen, sollten weiterhin mit einer Einspeisevergütung aus dem EEG errichtet werden können. Hier muss die Verwendung des Solarstroms für den Eigenverbrauch und/oder als Mieterstrom deutlich vereinfacht werden.
  • Eine Vereinfachung der Regulatorik und Entbürokratisierung der Verordnungen im Bereich der kleineren und mittleren PV-Anlagen ist dafür essentiell.
  • Für große gewerbliche Solaranlagen auf Freiflächen, die an Ausschreibungen teilnehmen müssen (> 750 kW), sollte das Ausschreibungsvolumen zeitnah angehoben werden.
  • Für mittelgroße gewerbliche PV-Anlagen (zwischen 300 kW und 750 kW Leistung) auf Gebäuden sollte vorrangig der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms ermöglicht werden. Die derzeitige Teilnahmepflicht an Ausschreibungen mit hochkomplexen Regelungen wird den sehr unterschiedlichen Bedingungen auf den Gebäuden nicht gerecht.
  • Beim Ausbau der Windenergie auf See („Offshore“) mit dem erhöhten Ziel von 20.000 MW bis 2030 (vorher 15.000 MW) sollte der zusätzliche Ausbau nicht überwiegend auf die beiden Jahren 2029 und 2030 konzentriert werden, sondern zeitlich vorgezogen und entzerrt werden, so dass der Zubau ab 2025 gleichmäßiger, planbarer und günstiger erfolgen kann.
  • Die Rahmenbedingungen und die Meeresflächen für die Produktion von Wasserstoff in Offshore-Windparks müssen ggü. dem EEG 2021 deutlich erweitert und bis Ende 2022 mit konkreten Flächen hinterlegt werden.
  • Die Bioenergie - also, die Erzeugung von Strom und Wärme aus organische Masse - kann mit einer flexibleren Betriebsweise Backup-Kapazitäten für die Stabilisierung der Stromversorgung leisten. Dazu muss eine konsequente Flexibilisierung der Leistungsabgabe der Bioenergieanlagen ermöglicht werden, die daneben vorrangig mit landwirtschaftlichen und anderen organischen Abfällen und Reststoffen statt Energiepflanzen betrieben werden. Ein möglichst großer Teil der derzeit am Stromnetz angeschlossenen Bioenergieanlagen bei Agrarbetrieben sollte mit ihrer Leistung in flexibler Betriebsweise erhalten bleiben.
  • Eine Ausbauoffensive der Tiefen-Geothermie sollte aufgelegt werden, um Energie für eine kombinierte Strom- und Wärmeversorgung zu liefern. Die Technologien sollten im Hinblick auf die Risikoteilung in der Entwicklung (Fündigkeitsrisiken) und auf verschiedene Nutzungspfade (Speicher, thermische Nutzung) in der Anfangszeit der Entwicklung differenziert gefördert werden.

2. Regulatorik für Sektorenkopplung weiter entwickeln

Damit grüner Strom verstärkt für Mobilität, Wärmeversorgung und Industrieversorgung eingesetzt werden kann, muss neben dem Ausbau der Kapazitäten der Erneuerbaren Energie (siehe oben) die derzeitige starke Segmentierung der Regulatorik für diesen Energiebereichen vereinfacht und vereinheitlicht werden, damit die derzeitigen gravierenden Barrieren für die Sektorenkopplung aufgehoben werden.

Forderungen:

  • Grundlage für eine bessere Entwicklung der Sektorenkopplung ist eine konsequente und zeitlich planbare Staffelung einer CO2-Bepreisung für alle fossilen Energieträger, die nicht dem ETS-CO2-Zertifikatehandelssystem der EU unterliegen. Der aktuell angesetzte CO2-Preis im deutschen Klimagesetz ist für eine Lenkungswirkung zu niedrig und muss dafür kurzfristig deutlich angehoben werden: Von einem Niveau höher als 50 €/Tonne sukzessive ansteigend auf wenigstens 100 €/Tonne in 2025.
  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Grundlage für die Verwendung von sauberem Strom in Mobilität, Wärmeversorgung, der Industrie und zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Die Märkte für Strom, Heizenergie und Mobilitäts-Energieträger müssen konsequent auf eine reibungslose Verbindung dieser Sektoren („Sektorenkopplung“) ausgerichtet werden.
  • Mit den zunehmenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten alle Umlagen auf den Strompreis (EEG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, KWK-Umlage), die Stromsteuer und weitere Kostenbelastungen für (grünen) Strom ganz abgebaut werden.
  • Ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollte genutzt werden, um private Haushalte sozial gestaffelt zu entlasten.
  • Eine deutlich größere Flexibilität im Stromsektor (sowohl angebots- als abnahmeseitig) sollte durch das Angebot von flexiblen privaten und gewerblichen Stromtarifen für Energieverbraucher aller Größenklassen erreicht werden.
  • Für die Industriestromversorgung sollten die Netzentgelteregelungen so angepasst werden, dass ein flexibler Bezug von grünem Strom nicht durch höhere Netzentgelte bestraft wird, wie es heute häufig der Fall ist. Durch konsequentes „Demand Side Management“ kann eine flexiblere Industrienachfrage die Energienetze stabilisieren.
  • Die Rolle und Regulierung von Energiespeichern im Strom- und Energiesystem (Pumpspeicher, Batterien, thermische Speicher, Wasserstoff...) sollte konsistent und einheitlich geregelt werden, so dass Energiespeicher unter funktionierenden Marktbedingungen eine wichtige, stabilisierende Rolle einnehmen können.
  • Die Regulatorik der Energiemärkte ist hochkomplex, daher sollte für eine ambitionierte Reform zunächst eine klare Zielvorstellung („Weißbuch“/“Grünbuch“) bis Mitte des Jahres 2022 vorgelegt werden. Für die Umsetzung sollte ein verbindlicher Stufenplan mit zweijährigen Zwischenstufen und Überprüfung vereinbart werden.
  • Für experimentelle Ansätze in sog. „Reallaboren“ sollen bessere Rahmen-bedingungen für teilnehmende Unternehmen realisiert werden, um fehlertolerant Erfahrungen mit einer geänderten Regulatorik zu sammeln. Aktuell haben solche experimentellen Rahmenbedingungen eine viel zu kurze Laufzeit und sind zu komplex, so dass Unternehmen fürchten müssen, dass ihre Investitionen nach Ende der Programmlaufzeit verloren gehen.

3. Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft

Grüner Wasserstoff bietet für Industrieunternehmen (vor Allem: Metallproduktion, Chemie) sowie Logistik (LKW, Schifffahrt) und einige andere Bereiche (z.B. Luftfahrt) wichtige Potenziale zur Dekarbonisierung. In diesen Sektoren sind kaum Alternativen zum Erreichen einer CO2-Minderung vorhanden. Für die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft muss ein konsequenter Maßnahmenkatalog für einen Markthochlauf entwickelt werden.

Forderungen:

  • Wasserstoff ist als Energieträger mit Einsatzmöglichkeiten in mehreren Sektoren ein wesentlicher Teil der Sektorenkopplung (s. 2.), daher gelten alle dort genannten Forderungen uneingeschränkt auch für die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft.
  • Da in Norddeutschland aktuell viel grüner Strom verfügbar ist, der teilweise wg. Engpässen im Stromnetz weiter südlich abgeregelt werden muss, sollten bis 2030 mindestens fünf GW Elektrolyseurleistung netzentlastend/systemdienlich in den fünf Norddeutschen Bundesländern realisiert und betrieben werden.
  • Der Fokus der Wasserstoffwirtschaft sollte primär auf die Erzeugung von grünem H2 aus grünem Strom in Norddeutschland gelegt werden. Neben einer Verringerung der Engpasslage im deutschen Stromnetz und einer Reduzierung des Grünstromverlustes entsteht dadurch eine wichtige Möglichkeit, regional Industrie und Logistik zu dekarbonisieren.
  • Ein zentraler Aspekt beim Aufbau einer heimischen Wasserstoffproduktion sollte die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten mit entsprechenden Innovationsprozessen und künftigen Arbeitsplatzpotenzialen sein. Die anfänglichen Erfahrungen in „Schaufenster“-Projekten können in einem späteren Schritt auch mit Produkten auf Exportmärkten verkauft werden.
  • Bei einer vollständigen Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft bis spätestens 2045 ist davon auszugehen, dass auch erhebliche Mengen Wasserstoff (oder auf Wasserstoff basierende synthetische Treibstoffe) insbesondere nach 2030 nach Deutschland importiert werden müssen. Insbesondere die Bundesländer an den Küsten von Nord- und Ostsee müssen dabei unterstützt werden, Importmöglichkeiten per Schiff oder Pipeline zu entwickeln.

4. Wärmeversorgung

Die Wärmeversorgung von Wohngebäuden, Büros und gewerblichen Räumen ist ein Bereich in unserer Gesellschaft, in dem sehr hohe CO2-Emissionen anfallen. Außerdem ist es ein Bereich, in dem die Investitionszyklen relativ lang und die Sanierungsraten von Gebäuden in der Vergangenheit niedrig geblieben sind. Dies muss sich im Hinblick auf eine höhere CO2-Bepreisung (s. 2.) in den kommenden Jahren schnell und umfassend ändern.

Forderungen:

  • Der Einsatz von Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Geothermie, Bioenergie, Power-to-Heat, Wärmepumpen) und Nutzung von Abwärme in der Wärmeversorgung muss stark gesteigert werden. Die Mindestanforderungen im GebäudeEnergieGesetz-GEG an den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Gesamtwärmeversorgung eines Gebäudes (Neubau und Sanierung) sollten angehoben werden. Dies gilt ebenso für die die gebäudeseitigen Effizienzstandards im GEG für den Neubau. Den Ländern sollte ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, darüber hinaus landesrechtlich höhere Effizienzstandards vorzuschreiben.
  • Die Sanierungsrate im Bestand muss dringend gesteigert werden, um zu einer weitreichenden Einsparung beim Energiebedarf der Gebäude zu kommen. Dies bedarf umfassende Maßnahmen – von der Ausbildung von Fachkräften über die Verpflichtung zu gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen bis hin zur Förderung dieser Maßnahmen.
  • Solarthermie kann insbesondere in Nahwärmenetzen mit niedrigen Vorlauftemperaturen sehr kostengünstig eingesetzt werden. Bei Quartierssanierungen und/oder -neubauprojekten sollten Flächen für Solarthermie daher verbindlich eingeplant und vorgehalten werden.
  • Es sollte ein wirkungsvolles und flächendeckendes, niedrigschwelliges Beratungsangebot von Bund und Ländern angeboten werden, um Unternehmen und Privathaushalte bei der systematischen Verbesserung der Wärmeversorgung und Wärmedämmung von Gebäuden zu erreichen. Mit dem zu erwartenden starken Anstieg der CO2-Bepreisung ist mit einem stark zunehmenden Beratungsbedarf zu rechnen und die Bundesregierung sollte Privathaushalte, Wohnungseigentümer und Industrieunternehmen beratend unterstützen.
  • Die Kommunen sollten zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden, die einerseits die Potenziale ermittelt, Maßnahmen zur Wärmewende bewertet und vorschlägt und schließlich für die Wärmeversorger Dekarbonisierungsfahrpläne vorschreibt.
  • Wärmenetzbetreiber sollten zur Erstellung dieser Fahrpläne verpflichtet werden und eine spezifische Förderung für die großflächige Einbindung Erneuerbarer Energien in Wärmenetze bereitgestellt werden.
  • In der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden muss auf fossile Verbrennungstechniken in Neubau und Bestand konsequent verzichtet werden. Hier gilt es insbesondere die große Zahl der in den nächsten Jahren zum Austausch anstehenden Heizungsanlagen in den Fokus zu nehmen.
  • Bestehende Fördersysteme im Bereich Wärmeversorgung und Gebäude sollten konsequent überprüft werden, um Förderungen mit klimaschädlichen Auswirkungen einzustellen.