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Wilhelmsburger Resolution zum EEG Spitzentreffen der Energieministerien der norddeutschen Länder mit Gewerkschaften und Vertretern der Windenergiebranche

Am 3. April 2014 haben sich auf Einladung von Frau Senatorin Jutta Blankau die Energieministerien der norddeutschen Länder mit Vertretern der Gewerkschaften und der Windenergiebranche getroffen. Gemeinsam haben sie eine „Wilhelmsburger Resolution“ verabschiedet, die die politische Einigung zur Reform des EEG begrüßt und an die Europäische Kommission appelliert, zu einer industriepolitisch vertretbaren Lösung für energieintensive Unternehmen zu kommen, die auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt.

Senatorin Jutta Blankau: „Es freut mich, dass die norddeutschen Länder sich gemeinsam mit den Gewerkschaften und der Windbranche für den Ausbau der Windenergie engagieren. Die gute Zusammenarbeit in Norddeutschland hat in den vergangenen Jahren die Energiewende voran gebracht. Deswegen werden wir uns weiter für eine nachhaltige Entwicklung des EEG einsetzen."

Anwesend waren neben der Einladenden: Frau Staatssekretärin Kottwitz (Niedersachsen), Frau Staatsrätin Friderich (Freie Hansestadt Bremen), Frau Staatssekretärin Ulbrich (Mecklenburg-Vorpommern), Herr Staatsrat Lange (Hamburg), Herr Witting (Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern), Herr Grützner (MELUR Schleswig-Holstein) sowie Herr Polkaehn (Vorsitzender DGB Nord), Herr Becker (Landesbezirksleitung IG BCE) und Herr Messerschmidt (Bezirk IG Metall Küste), Herr Rispens (Cluster Erneuerbare Energien, OWIA) und Herr Kuhbier (Offshore-Stiftung).

Schwerpunkte der Konferenz waren:

  • der Beschluss der Sonder-MPK vom 1. April 2014 zur grundlegenden Reform des EEG
  • die Situation der energieintensiven Unternehmen und
  • das weitere Vorgehen

Folgende Resolution über den zu erwartenden Beschluss der Bundesregierung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einstimmig  verabschiedet:

Resolution zur politischen Einigung zum EEG-Entwurf
Für die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer bleibt der stetige Ausbau der Windenergie an Land und in Nord- und Ostsee zentraler und unverzichtbarer Baustein der Energiewende. Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens besteht nach wie vor Erörterungsbedarf zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf. In die Erörterungen sollten auch die Vertreter der Windkraftbranche sowie ihre Arbeitnehmervertreter einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die in der Praxis bestehenden Probleme und Erfahrungen wahrgenommen werden.

Die Windenergie hat in Norddeutschland in der On- und Offshore-Branche zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen und damit zur Sicherung der Beschäftigungssituation beigetragen. Wind an Land stellt die kostengünstigste Form der Stromerzeugung dar. Offshore-Windenergie kann einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Von Produktionsstätten und Unternehmenszentralen bis zu Hafen- und Schifffahrtseinrichtungen reicht die Wertschöpfungskette dabei weit über Norddeutschland hinaus.

Politische Einigung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen die politische Einigung auf der Sonder-MPK am 1. April 2014. Sie sehen darin eine tragfähige Grundlage für die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes. Neben der Einigung über einen Ausbaupuffer im Offshorebereich und Anpassungen im Referenzertragsmodell im Onshore-Bereich bleibt die wichtige Frage der Stichtagsregelung offen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitten den Deutschen Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren dem Vertrauensschutz für Anlagen ausreichend Rechnung zu tragen. Bei der Frage der Ausschreibungsmodelle begrüßen sie die Beschränkung auf Pilotvorhaben im PV-Bereich, die dann unter Beteiligung der Länder ausgewertet und deren Ergebnisse evaluiert werden, bevor eine Übertragung auf andere Erneuerbare-Energiebereiche erfolgt.

Im Fall einer generellen Umstellung auf Ausschreibungsmodelle müssten diese so ausgestaltet werden, dass Bürgerenergieanlagen davon nicht beeinträchtigt werden und die Akzeptanz für die Energiewende im ländlichen Raum nicht gefährdet wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weisen darauf hin, dass im Bereich der Offshore-Windenergie die langen Projektvorlaufzeiten von über 5 Jahren zu berücksichtigen sind. Auch deshalb sind weitere technologiespezifische Pilotprojekte zwingend erforderlich.

Situation der energieintensiven Unternehmen
Die politische Einigung bezieht sich bislang nicht auf die besondere Ausgleichsregelung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Besondere Ausgleichsregelung europarechtskonform so weiter zu entwickeln, dass zum einen das Volumen der Ausnahmen eingeschränkt wird, indem eine zielorientierte Konzentration auf stromintensive und im EU-weiten bzw. internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen erfolgt. So werden die Kosten der EEG-Umlage fair verteilt und die Belastungen für alle Unternehmen und auch für die privaten Verbraucher begrenzt.

Zum anderen sollte die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen gewährleistet bleiben, auch um die damit verbundene Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie unterstützen die Bundesregierung in ihrem Bemühen, mit der Europäischen Kommission zu einer Einigung zu gelangen. Sie erkennen an, dass auch die europäische Kommission ein hohes Interesse am Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie hat. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer appellieren an die Europäische Kommission, zu einer industriepolitisch vertretbaren und nachvollziehbaren Lösung zu kommen, die auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt.

Rückfragen der Medien:
Dr. Magnus-Sebastian Kutz
Pressestelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel. 040/42840-2051
E-Mail: pressestelle@bsu.hamburg.de

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