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Wasserstoff – Wir brauchen eine Farbenlehre und ein Nachweissystem für grünen Wasserstoff Gastbeitrag von Michael Kalis, IKEM

Wasserstoff – Wir brauchen eine Farbenlehre und ein Nachweissystem für grünen Wasserstoff
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Letzteres zeigt sich unter anderem in der Kreativität, mit der das, an sich farblose, Gas eingefärbt wird. Blauer, grüner, türkiser oder brauner Wasserstoff – mittlerweile hat sich eine Farbenvielfalt etabliert, die selbst von Expert:innen kaum noch zu durchdringen ist. Die unterschiedlichen Farben erteilen den verschiedenen Ausgangsstoffen und Herstellungsverfahren von Wasserstoff eine Art Zertifizierung, die allerdings nicht reguliert ist. Aktuell stammt der Großteil des produzierten Wasserstoffs aus fossilen Brennstoffen und das unregulierte Labelling dient auch dazu, weniger klimaschützende Verfahren in ein positiveres Licht zu rücken.

Damit Wasserstoff zu einer klimafreundlichen Alternative wird, braucht es daher eine verbindliche Farbenlehre, die eine eindeutige Zuordnung des Produkts und seines CO2-Fußabdrucks ermöglicht. Möglich wäre dies durch eine Treibhausgasminderungsquote in den jeweiligen Sektoren. In dieser könnten die verschiedenen Farben und damit Herstellungsverfahren berücksichtigt werden. Durch die Zuteilung unterschiedlicher (Standard-)Emissionsfaktoren für die Herstellungsverfahren und die Anrechnung von CCU und CCS wäre der Beitrag zur Dekarbonisierung nachvollziehbar.

Neben einer klaren Farbenlehre bedarf es auch eines Nachweissystems für Wasserstoff aus EE, durch das keine Stromproduktion aus fossilen Energien angereizt wird. Maßgeblich dafür sollte der nachweisliche Einsatz von EE-Strom sein. Ausgehend von einem Netzstrombezug erweist sich dieser Nachweis unter der geltenden Rechtslage allerdings als Problem. Herkunftsnachweise garantieren lediglich die Produktion einer gewissen Menge an EE-Strom innerhalb eines Jahres. Der Strom, der zur Elektrolyse eingesetzt wird, bleibt jedoch grau. Selbst mit Herkunftsnachweis kann die Stromproduktion aus fossilen Energien angeregt werden, wenn die Elektrolyse zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem grüner Strom nicht liefer- ober produzierbar ist und fossile Kraftwerke einspringen müssen. Herkunftsnachweise in dieser Form erfüllen deshalb in erster Linie Vermarktungszwecke und scheiden als Nachweisinstrument aus. Was es braucht, ist ein System, das zu keiner Stromverschiebung führt, die physische Lieferung und die Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch voraussetzt. Nur dann ist der verbrauchte Strom mit Sicherheit grün.

Möglich wäre das durch regulatorische Anpassungen der Herkunftsnachweise, Einführung einer Regelung zur Weitergabe der grünen Eigenschaft über sortenreine Bilanzkreise oder in Anlehnung an das Unionsrecht durch Einführung eines Vermutungstatbestands, der den EE-Strombezug auch bei Netzstrombezug hinreichend wahrscheinlich macht.

Der Gesetzgeber hat mit der Reduzierung beziehungsweise Befreiung von der EEG-Umlage für die Herstellung von grünem Wasserstoff erste Schritte geleistet, grünen Wasserstoff wettbewerbsfähiger zu machen. Damit der Markthochlauf von Wasserstoff wirklich anläuft, muss er darüber hinaus zügig eine Wasserstoff-Farbenlehre und ein einheitliches Nachweissystem zur Weitergabe der grünen Eigenschaft des EE-Stroms an den Wasserstoff etablieren.

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Über den Autor

Profilbild zu: Dr. Tom Denniss

Michael Kalis ist wissenschaftlicher Referent am IKEM im Bereich Energierecht. Er studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina und der Université du Luxembourg. Am IKEM befasst sich Herr Kalis insbesondere mit Fragen zur Innovationsförderung im Transformationsprozess der Energiewende. Darüber hinaus untersucht Herr Kalis den Rechtsrahmen für Power-to-X-Anwendungen, mit besonderem Fokus auf synthetische Kraftstoffe und erneuerbare Gase. Seine Forschung zum Wasserstoff umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: von den Herstellungsverfahren, über den Transport, hin zur Verwertung im Endverbrauchssektor. An der IKEM Forschungsakademie befasst sich Herr Kalis insbesondere mit Fragen zu den (regulatorischen) Grundsätzen der Sektorenkopplung.

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