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Vorgestellt: Taylor Wessing Juristische Kompetenz im EEHH-Cluster

In unserer Reihe „Juristische Kompetenz im Cluster Erneuerbare Energien Hamburg“ steht uns in dieser Ausgabe Carsten Bartholl, Taylor Wessing, als Interviewpartner zur Verfügung.

EEHH GmbH: Auf welche Bereiche der Erneuerbaren Energien hat sich die Kanzlei Taylor Wessing spezialisiert?

Carsten Bartholl: „Was die Formen der Energieerzeugung angeht, sind wir als Kanzlei in allen Bereichen der verfügbaren Technologien tätig. Hauptbestandteile bilden dabei Wind, Solar sowie Energieerzeugung mit Biogasanlagen. Wir sind stolz darauf, die Finanzierung der ersten privat initiierten Geothermie-Projekte bankenseitig beraten zu haben. Was die Beratungsprodukte angeht, liegen unsere Schwerpunkte im Bereich Transaktionen und  Projektfinanzierung, national und international. Allerdings beraten wir als Full-Service-Anbieter die von uns betreuten Projekte auch langfristig operativ, einschließlich Fragen der Vermarktungsstrategie. In den vergangenen Jahren haben wir uns auch immer stärker bei Errichtungsverträgen für Offshore-Windprojekte engagiert. Tätigkeiten für Hersteller von Erzeugungsanlagen runden unser Beratungsspektrum ab.“

EEHH GmbH: Die Reform des EEG ist aktuell in aller Munde. Was prägt nach Ihrer Beobachtung aktuell die Diskussion um das Strommarktdesign?

Carsten Bartholl: „Die Frage nach dem Strommarktdesign geht nicht nur um das ‚ob‘ und ‚wie‘ von Förderung, sondern, wenn es eine steigende Anzahl von Energieerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien geben soll, um eine hochkomplexe technische Fragestellung. Daneben stehen unterschiedlichste wirtschaftliche Interessen der Player im Energiemarkt. Es geht aber nicht nur um das Aufeinandertreffen von erneuerbarer vs. konservativer Energieerzeugung, sondern z.B. auch um Investitions- und Finanzierungsinteressen.

Diese fast unüberschaubare Mischung an Partikularinteressen müssen auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen berücksichtigt werden. Die verschiedenen Organisationen, die sich um Marktdesignmodelle bemüht haben, haben mittlerweile Grundmuster erarbeitet. Wir erwarten, dass die Politik sich für eines der vorrangig diskutierten drei bis vier aktuellen ‚Hauptmodelle‘ entscheiden wird.

Wir vermuten, dass zunächst vorläufige Änderungen am EEG beschlossen werden, bevor es zu einer gesetzlichen Umsetzung eines Marktdesignmodells kommen wird. Wir glauben, dass die politischen Leitlinien darauf abzielen, neben einer Begrenzung des Strompreisanstieges für die Verbraucher, den weiteren Zubau an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten mit den Anforderungen von gewerblichen und industriellen Stromverbrauchern in Einklang zu bringen – eine schwere Aufgabe.“

EEHH GmbH: An welchen Projekten arbeiten Sie aktuell? Könnten Sie diese kurz beschreiben?

Carsten Bartholl: „In der Mandatsarbeit arbeiten wir u.a. für strategische Investoren und Finanzinvestoren, vor allem bei deutschen Windkraftprojekten. In Frankreich halten sich Wind und Solar zurzeit ungefähr die Waage; in England ist in unserer Beratungspraxis Solar ‚vorne‘. Vor allem bei deutschen Projekten spüren wir seit dem ‚Altmaier-Papier‘ eine Zurückhaltung bei Investoren, wenn es sich um Projekte mit einem längerfristigen Planungshorizont handelt. Daneben sind wir 2013 mit einigen spannenden Fragen der Offshore-Projekte befasst. Für 2014 gehen wir davon aus, dass die Entwicklung ‚relativ positiv‘ weiter verlaufen wird, wie sie sich vor allem in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 gezeigt hat. Ganz wichtig ist, dass politisch Planungssicherheit geschaffen wird.“

EEHH GmbH: In welcher Form möchten Sie sich zukünftig im EEHH-Cluster engagieren?

Carsten Bartholl: „Für uns als Rechtsanwaltskanzlei drängt sich das Forum ‚Finanzierung & Recht‘ auf, in dem wir uns stärker engagieren wollen. Projekte wie das ‚Offshore-Handbuch‘ sind tolle Gelegenheiten für das Cluster, sich über Hamburgs Grenzen hinaus den Platz als ‚Hauptstadt der Erneuerbaren‘ zu sichern. Hier gibt es weitere Möglichkeiten, künftig mit den anderen Cluster-Mitgliedern Vergleichbares in die Wege zu leiten. Auch bei der Frage Strommarktdesign wollen wir uns an einer Diskussion möglichst intensiv beteiligen und ein bestehendes Workshop Format ggf. auch im Cluster ‚unterbringen‘.“

Taylor Wessing
Mehr als 900 Anwälte in 22 Büros in Europa, Middle East und Asien beraten im Namen der international agierenden Sozietät Taylor Wessing Unternehmen aus aller Welt. Die Hamburger Niederlassung in der HafenCity hat sich u.a. auf Energie- und Umweltrecht spezialisiert und berät Projektentwickler und -finanzierer, Investoren, Infrastruktureigner und -betreiber. Im Netzwerk wollen Carsten Bartholl und Dr. Tillmann Pfeifer Lobbyarbeit für Erneuerbare Energien betreiben.

www.taylorwessing.com

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