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Vorgestellt: Osborne Clarke Rechtsanwälte Juristische Kompetenz im Cluster Erneuerbare Energien Hamburg

In der Reihe „Juristische Kompetenz im EEHH-Cluster“ stellen sich im September-Newsletter Dr. Isabella Niklas und Dr. Thorsten Behle, Osborne Clarke Rechtsanwälte, unseren Fragen.

EEHH GmbH: Unmittelbar, nachdem Osborne Clarke Rechtsanwälte in Hamburg in den Tanzenden Türmen ihre Niederlassung eröffnet haben, sind Sie im Januar 2013 im Cluster Erneuerbare Energien Hamburg Mitglied geworden.  Was hat Sie dazu bewogen, so schnell die Mitgliedschaft anzutreten?

Dr. Isabella Niklas, Dr. Thorsten Behle: „Wir beide sind seit Jahren in den Erneuerbaren Energien tätig. Schon vor unserer Tätigkeit bei Osborne Clarke haben wir uns im EEHH-Cluster engagiert. Mit dem Markteintritt in Hamburg und dem Wunsch, die Sektor-Expertise von Osborne Clarke einbringen und ausbauen zu können, war die Mitgliedschaft ein logischer Schritt.

Nicht nur aufgrund unserer Beratungstätigkeit, sondern auch wegen  der überragenden Bedeutung der Erneuerbaren Energien für eine nachhaltige Energieversorgung freuen wir uns, dass Hamburg das Thema in das Zentrum seiner Politik gerückt hat. Vor allem das Forum Finanzierung & Recht bietet eine sehr gute Möglichkeit zum fachlichen Austausch und zu spannenden Diskussionen, aber auch der internationale Fokus des Clusters bietet gute Chancen.“

EEHH GmbH: Osborne Clarke stellte einige Referenten beim Workshop des EEHH-Clusters “India Hamburg Business-Workshop: Renewable Energy and Smart Cities” am 12. September. Ist Indien für Ihre Kanzlei ein bedeutender Markt? Für welche Erneuerbare Energien ist das Potenzial in Indien Ihrer Meinung nach besonders hoch?

Dr. Isabella Niklas, Dr. Thorsten Behle: „Indien ist für Osborne Clarke ein sehr bedeutender Markt. Wir sind als Kanzlei schon seit langer Zeit in Indien tätig und beraten indische Konzerne bei ihren Aktivitäten in Europa, aber auch deutsche Unternehmen bei Projekten in Indien. Dies tun wir mit eigenen Anwälten, die zum Teil auch in Indien ausgebildet und dort zugelassen sind, aber auch mit einem exzellenten Netzwerk indischer Kanzleien. Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen nicht nur im Energiesektor, sondern auch in Sektoren wie Digital Business/Technologie, Financial Services, Immobilien und Pharma.

Das Potenzial der deutsch-indischen Wirtschaftsbeziehungen ist enorm. Was Erneuerbare Energien in Indien betrifft, halten wir Indien für einen ‚schlafenden Riesen‘. Denn Indien hat aufgrund des Bevölkerungswachstums und der expandierenden Wirtschaft Probleme, den wachsenden Energiebedarf über herkömmliche Methoden bereit zu stellen.

Aufgrund von 2.300 bis 3.200 Stunden Sonne im Jahr gibt es ein erhebliches Potential im Bereich Solarenergie. Im Bereich Windkraft verfügt Indien mit einer installierten Leistung von 1.700 MW über die fünftgrößte installierte Windkraftleistung der Welt. Die indische Regierung schätzt das mittelfristige Windenergiepotenzial auf mehr als 45 GW. Ob Indien mit seiner 6.000 km langen Küstenlinie künftig auch das Potenzial für Offshore-Windparks nutzen wird, ist noch völlig offen.

EEHH GmbH: Im Oktober führen Sie eine Veranstaltung zum ThemaOnshore-Wind in Polen – Status Quo und Ausblick für Investitionen“ durch. Wie schätzen Sie den polnischen Onshore-Markt für deutsche bzw. internationale Investoren ein?

Dr. Isabella Niklas, Dr. Thorsten Behle: „Nicht erst seit den massiven Einschnitten bei der Einspeisevergütung im deutschen EEG blicken Investoren ins europäische Ausland. Polen als direktes Nachbarland ist einer der Schlüsselmärkte in Osteuropa. Mit stabilen politischen Verhältnissen, konstantem Wirtschaftswachstum und der Verpflichtung, bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien an elektrischer Energie auf 20 % auszubauen, bietet es gute Rahmenbedingungen. Allerdings fehlt noch Verlässlichkeit beim Förderrahmen für EE-Projekte.

Von größerem Interesse ist das avisierte Fördersystem, das im September vom polnischen Wirtschaftsministerium vorgestellt wurde und das im Kern auf einem festen Feed-in-Tarif und einem Auktionssystem basiert.“

EEHH GmbH: Unabhängig davon, zu welcher Koalition es nach der Bundestagswahl am 22. September kommen wird, das EEG wird stark reformiert werden. Welche Veränderungen bzw. Anpassungen würden Sie befürworten?

Dr. Isabella Niklas, Dr. Thorsten Behle: „Um das angestrebte Ziel der Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen zu können,  muss zeitnah Rechtssicherheit für alle Marktakteure geschaffen werden. Dies ist deshalb von Bedeutung, da die durchschnittliche Dauer für die Realisierung eines Erneuerbare-Energien-Vorhabens bei zwei bis fünf Jahren liegt. Die Kernelemente des EEG wie Sicherung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien und die direkte Förderung dezentraler Erzeugungsanlagen im Bereich Wind und Solar sollten beibehalten werden.“

Osborne Clarke Rechtsanwälte
Als eine der 50 größten Kanzleien in Deutschland beschäftigt Osborne Clarke international an 13 Standorten mehr als 580 Rechtsanwälte. Im November 2012 wurde nach Köln und München das dritte deutsche Osborne Clarke Büro in Hamburg eröffnet. Den Bereich Erneuerbare Energien leitet dort Dr. Isabella Niklas.
www.osborneclarke.de/

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