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Vorgestellt: Heuking Kühn Lüer Wojtek Juristische Kompetenz im EEHH-Cluster

Ein Gespräch mit Kai Bandilla und Dr. Stefan Bretthauer von Heuking Kühn Lüer Wojtek.

EEHH GmbH: Aktuell steht die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Wie beurteilen Sie die Überlegungen der Großen Koalition?

Kai Bandilla, Dr. Stefan Bretthauer: „Die vom Bundeskabinett am 22. Januar 2014 beschlossenen ‚Eckpunkte für die Reform des EEG‘ mit Kernaussagen zu technologiespezifischen Ausbaukorridoren, zur obligatorischen Direktvermarktung für alle Erzeugungstechnologien, zur Streichung des Grünstromprivilegs und zur technologiespezifischen Reduzierung der Vergütungssätze geben den Rahmen für weitreichende Änderungen vor. Die Bundesregierung versucht damit den Spagat zwischen einem Strauß von Zielvorgaben, insbesondere der Durchbrechung der bisherigen Kostendynamik des EEG, der Versorgungssicherheit sowie dem Klima- und Umweltschutz.

Positiv zu bewerten ist, dass die Bundesregierung die EEG-Reform, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, rasch auf die Tagesordnung gesetzt und sich einem ambitionierten Zeitplan für ihre Verabschiedung unterworfen hat. Planmäßig soll das EEG 2014 zum 1. August in Kraft treten. Rechtsstaatlich selbstverständlich ist die Aussage im Eckpunktepapier, dass Altanlagen Bestandsschutz genießen werden.

Die Auswirkungen der im Eckpunktepapier niedergelegten technologiespezifischen Instrumente zur Steuerung des Ausbaus sowie zur Reduzierung der Vergütungssätze sind naturgemäß für jede Technologie unterschiedlich zu beurteilen, wie sich schon an der aktuellen Auseinandersetzung auf Länderebene zeigt. Aus Sicht der norddeutschen Offshore-Windindustrie ist für die gegenwärtig in der Planungsphase befindlichen Projekte die Verlängerung des Stauchungsmodells bis zum 31. Dezember 2019 zu begrüßen. Für Projektierer von Offshore-Windparks ohne unbedingte Netzanschlusszusage dürfte die beabsichtigte Mengensteuerung bis 2020 für eine gewisse Unruhe sorgen.“

EEHH GmbH: In welchen Bereichen der Erneuerbaren Energien ist Heuking Kühn Lüer Wojtek schwerpunktmäßig tätig?

Kai Bandilla, Dr. Stefan Bretthauer: „Als überregionale Full-Service-Kanzlei beraten wir unsere Mandanten in jeder gängigen Technologie und vertreten Projektierer, Investoren und Hersteller. Speziell hier in Hamburg spielt für uns der Bereich Offshore Wind eine herausragende Rolle. Hier beraten wir u.a. Energieversorger, Hersteller und Zulieferer zu Projektverträgen und Finanzierungen. Genannt werden können in diesem Zusammenhang die Projekte Global Tech I und Borkum West II, die sich derzeit beide in der Errichtungsphase befinden. Derzeit beobachten wir nach einer Findungsphase des Marktes die Entwicklung von Vertragsstandards. In der Tendenz gleichen sich Finanzierung und Projektverträge immer mehr den Gepflogenheiten internationaler Infrastrukturprojekte an. Neben der Beratung wird im Bereich Offshore Wind aus unserer Sicht künftig die Prozessführung eine zunehmende Rolle spielen.

Die Errichtung und der Verkauf von Onshore-Windparks und Solarparks beschäftigt uns weiterhin intensiv und hat sich schon lange zu einem Standardgeschäft entwickelt. Im Bereich Bioerdgas sehen wir aktuell häufig notleidende langfristige Lieferverträge. Hier sind wir im Bereich Litigation/Arbitration engagiert.“

EEHH GmbH: Wie beurteilen Sie das Feld der Elektromobilität?

Kai Bandilla, Dr. Stefan Bretthauer: „Aus rechtlicher Sicht wirft die Elektromobilität eine Fülle von Einzelfragen in vielen Rechtsgebieten vom Energiewirtschaftsrecht über zahlreiche Bereiche des sonstigen öffentlichen Rechts bin hin zu Datenschutz auf. Wir sind uns sicher, dass der Gesetzgeber hier bald tätig wird. Einer der Treiber für den europaweiten Ausbau wird der aktuell diskutierte Entwurf für eine Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sein. Hier hat sich die Diskussion erfreulicherweise weg von starren Vorgaben zu mehr wettbewerbsorientierten und flexiblen Lösungen bewegt.“

EEHH GmbH: Warum sind Sie Mitglied im Cluster Erneuerbare Energien Hamburg geworden? Was versprechen Sie sich davon?

Kai Bandilla, Dr. Stefan Bretthauer: „Uns reizt der Austausch mit den unterschiedlichsten Vertretern der Branche. Gemeinsam mit ihnen wollen wir die Entwicklung  der Erneuerbaren Energien voranbringen – und nicht zuletzt den Standort Hamburg stärken. Die Vorträge und Veranstaltungen bieten eine hervorragende Gelegenheit zum interdisziplinären fachlichen Austausch.“

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnergesellschaft

Als eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten berät Heuking Kühn Lüer Wojetk vor allem den deutschen Mittelstand, aber auch internationale Großunternehmen. Die 1975 in Düsseldorf gegründete Kanzlei mit sieben Standorten in Deutschland sowie in Brüssel und Zürich beschäftigt 15 Anwälte, die sich auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisiert haben.

www.heuking.de

 

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