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Verhaltene Lockerung der 1000 Meter Abstandregelung Opting-Out Regelung könnte zu Opting-In Regelung werden
Nach dem Beschluss im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes zu einer Abstandregelung von mindestens 1000 Metern zwischen neu errichteten Windenergieanlagen und Wohngebäuden gab es starke Kritik aus der Branche, da dies zu einer starken Reduzierung potenzieller Flächen führen würde und den ohnehin lahmenden Windausbau an Land noch mehr torpediert hätte.
Wie nun am Dienstag den 25. Februar 2020 bekannt wurde, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter Leitung von Wirtschaftsminister Peter Altmaier die grundsätzlich Abstandspflicht in ein Angebot für windkraftskeptische Bundesländer und Kommunen umzuwandeln.
Das Alternative Konzept sieht vor, dass die Bundesländer selbst entscheiden müssen ob sie die 1.000-Meter-Abstandsregel nutzen wollen und unter welchen Umständen die gelten soll? Darüber hinaus werde es den Ländern überlassen bleiben, wie sie mit dem Widerspruch umgehen, dass Ein-Kilometer-Tabuzonen rings um Siedlungen vielerorts den in gültigen Regionalplänen ausgewiesenen Windkraft-Eignungsgebieten widersprechen. Es ist sogar denkbar, dass Regionalpläne vor der 1.000-Meter-Regel Vorrang eingeräumt wird.
Aus der gegenwärtig geplanten Opting-Out Regelung (Bundeländer und Kommunen hätten theoretisch eine Entscheidung gegen die 1000 Meter Abstandsregelung treffen können) könnten nun eine Opting-In Regelung werden, bei der der Rechtfertigungsdruck zur Reduzierung eines Abstandes unter 1000 Meter geringer wäre. Ob und wie eine neue Regelung in einer Rechtsnorm aussieht steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Quelle: https://www.erneuerbareenergien.de/windparkbann-mit-windparkausbaupflicht-geht-das