Details
Rückblick: EEHH Veranstaltung „Innovative Energiekonzepte in der Wohnungswirtschaft/Quartiersentwicklung“ Wohnquartiere wichtiges Element der Wärmewende
Am Montag den 06.12.21 haben wir eine Konferenz in digitaler Form mit Mitgliedern der Foren Wärme, Solar und Finanzierung und Recht gehalten. Das Thema der Veranstaltung war „Innovative Energiekonzepte in der Wohnungswirtschaft/Quartiersentwicklung“.
Nach der Begrüßung durch Jan Rispens (Geschäftsführer EEHH) und einer Übersicht des Programms, hat Lutz Strack von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) das Hamburgisches Klimaschutzgesetz und den Hamburger Klimaplan vorgestellt, um die politischen Rahmenbedingungen für die Hamburger Wärmewende darzustellen. Aus dem Vortrag ist hervorgegangen, dass zur Erreichung der Klimaziele der Fokus im Bereich Gebäude auf dem Gebäudebestand liegen muss.
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz bezieht sich im Bereich Wärmeversorgung unter anderem auf die „Solarpflicht“ für Wohn- und Nichtwohngebäude ab 2023 bzw. 2025 als auch auf die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien. Durch den Hamburger Klimaplan soll im Bereich Wärme die Gebäudeeffizienz gesteigert und in Bezug auf Erneuerbare Energien ausbalanciert werden. Weiterhin ist es das Ziel die Wärmeversorgung zu dekarbonisieren und einen energetischen Quartiersansatz durchzusetzen. Bei der kommunalen Wärmeplanung bewegt sich die Tendenz des Quartiersansatzes immer mehr dahin, dass ganze Stadtteile und Wohnquartiere konzeptioniert werden und der Fokus nicht mehr so stark auf einzelnen Gebäuden liegt.
Die spezifischen Gegebenheiten der Quartiere sorgen dafür, dass die Lösungen einzigartig sind. Desto mehr Projekte entwickelt und durchgeführt werden, umso mehr entstehen standardisierte Prozesse, welche profitabel für zukünftige Quartiersentwicklungen sind. Die gesammelten Erfahrungen durch den Quartiersansatz sorgen außerdem für die Entstehung von innovativen Lösungsansätzen im Bereich Erneuerbare Energien.
Im zweiten Vortrag ging es um die rechtlichen Fragen bei der energetischen Quartiersentwicklung. Rechtsanwalt Stefan Söchtig von HFK Rechtsanwälte PartGmbB hat sich dabei auf die dezentrale Versorgung von Mietobjekten fokussiert. Die grundlegenden Herausforderungen dabei, auch in Verbindung mit dezentraler Wärmeerzeugung, -gewinnung und -verteilung, sind zum einen das Finden der Quartiere mit den richtigen Voraussetzungen als auch die richtige Wahl des Netzes und zum anderen bei der Lieferung des selbsterzeugten Stroms und der zur Verfügung stehenden Wärme kosteneffizient zu bleiben. Auch die Einordnung in das Wohnungsunternehmen stellt eine organisatorische Herausforderung dar.
Herr Söchtig ist in seinem Vortrag spezifisch auf Energieversorgung mit Strom und Wärme eingegangen. Im Bereich Strom wird sich zuerst mit den Rechtsfragen über die Zusammenlegung der Hausanschlüsse und die Abstimmung des Messmodells mit den Verteilnetzbetreiber auseinandergesetzt. Darauffolgend wird sich mit den Versorgungsverträgen für das Mieterstromprodukt beschäftigt und auch bei dem initialen Betrieb der ersten Kundenanlage werden die Mieterstromanbieter:innen rechtlich begleitet.
Bei der Energieversorgung mit Wärme müssen, mit Rücksicht auf die Rechtsvorschriften Entscheidungen getroffen werden über die Erzeugung und Gewinnung der Wärme, die Direktleitungen und darüber, ob nur eigene Kund:innen bzw. Mieter:innen miteinbezogen werden. Auch die Gegebenheiten der Nachbarschaft dürfen nicht vernachlässigt werden.
Der erste Block unserer Konferenz wurde von Christian Marcks von der GLS-Bank vollendet. In seinem Vortrag wurden Finanzierungsoptionen und Förderprogramme vorgestellt. Die GLS-Bank ist eine sozial-ökologische Universalbank, welche unter anderem im Bereich Erneuerbare Energien Nahwärmenetze, Photovoltaikanlagen, Onshore-Windenergieanlagen und Batteriespeicher finanziert.
Als eine mögliche Förderungsoption wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse und Kredite für den Neubau und die Sanierung von Effizienzhäusern für Wohngebäude und nicht-Wohngebäude. Dabei ist die Einbindung von Energieeffizients-Expert:innen bei allen Maßnahmen verpflichtend. Bei der Förderung stehen ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Investitionszuschuss mit Hausbankdarlehen zur Wahl. Durch die bevorstehende Änderung der BEG durch die Bundesregierung, wird ab 2022 vermehrt auf die Einsparung von CO2 geachtet. Das bedeutet, dass die Fördergelder verstärkt in Gebäudesanierungen und effiziente Neubauten fließen, welche ein hohes CO2-Einsparungspotenzial mit sich bringen.
Es gibt des Weiteren ein Zuschussprogramm, welches von der IFB Hamburg angeboten wird. Hierbei ist es das Ziel Energie und Ressourcen einzusparen. Dabei wird ein laufender Zuschuss für Mietwohnung angeboten, bei welchen energetische Maßnahmen bezüglich des Klimaschutzes ergriffen werden. Für Wohneigentümer:innen, Unternehmen und Contractor:innen gibt es einen Investitionszuschuss bei Nutzung von nachhaltiger Energie.
Die GLS-Bank bietet im Bereich Wärmenetze und Quartiersversorgung Projektfinanzierung, Zuschusszwischenfinanzierung und Langfristfinanzierung an als auch Mobilitätsberatung und ein Bezahlsystem. Um diese Angebote annehmen zu können, müssen bestimme Anforderungen erfüllt werden. Dafür wird ein langfristiger Wärmeliefervertrag benötigt als auch eine schuldrechtliche und dingliche Sicherung von Anlagestandorten. Zusätzlich werden Lösungen in den Bereichen Anlagebetrieb und -wartung, im Messstellenservice und bei der Abrechnung vorausgesetzt.
Im Anschluss an den Vortrag von Herr Marcks bestand die Möglichkeit, Fragen zum ersten Teil der Konferenz zu diskutieren.
Im zweiten Teil der Veranstaltung haben verschiedene Vertreter*innen aus den Bereichen Planung, Wohnungswirtschaft und Contracting über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung energetischer Konzepte berichtet. Vorgestellt wurde die energetische Sanierung im Bestand. Außerdem wurden Projekte aus Berlin und Hamburg präsentiert, die beweisen, dass auch mit günstiger Holzfaserdämmung im Vergleich zur häufig standardisiert verwendeten Mineralfaser-Steinwolle eine günstigere und effizientere Wärmedämmung möglich ist. Im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien wie PV in Kombination mit Wärmepumpen oder der Nutzung oberflächennaher Erdwärme erzielten sie auch im Bestand erhebliche CO2 Senkungspotentiale.
Learning: Die geringeren Materialstärken und Kosten bei Dämmmaterialen machen geringere Zuschüsse aus Förderprogrammen erforderlich, bei vergleichbarer CO2-Minderung als mit aufwendigerer Dämmung aus nicht-nachwachsenden Rohstoffen. Auch die Mietpreise (Bruttowarmmiete) stiegen im gezeigten Beispiel durch die Bestandssanierung moderat um nur rund 4 Prozent. Zumal die Preise für die Wärmeerzeugung bei größerem Einsatz erneuerbarer Energien vor allem langfristig stabil bleiben. Natürlich lässt sich ein Best-Practice-Case nie eins zu eins auf alle Objekte übertragen – jedes Projekt muss individuell geplant und umgesetzt werden - aber es zeigt sich, dass es für die Wärmewende bereits viele Werkzeuge und Konzepte gibt, diese jedoch noch bei weitem nicht optimal eingesetzt bzw. kombiniert werden. Hier ist ein regulatorischer Rahmen nötig, der zum einen den Einsatz regenerativer Primärenergie begünstigt (und ggf. bei der Erschließung auch bezuschusst) und gleichzeitig die Verwendung der optimalen Dämmtechnik vorschreibt.
Im Hinblick auf Energiekonzepte in Wohnquartieren ergeben sich zudem weitere Potentiale und Chancen. So verfügen Quartiere häufig über Flächen, z.B. auf Dachflächen oder unter Sport-, Spiel- und Parkplätzen, die für den Einsatz erneuerbarer Energien und klimafreundliche Energieversorgungsoptionen genutzt werden können. Wohnquartiere können so beispielsweise als eigene „Prosumer“-Einheiten aufgebaut werden, in denen regenerativ erzeugter Strom auch in der Wärmeversorgung eingesetzt oder zur Betankung von E-Fahrzeugen verwendet wird. In der Summe bringt eine optimierte Sanierung eines gesamten Quartiers mit langfristigem Monitoring deutlich bessere und wirtschaftlichere Ergebnisse als maximale Dämmstärken auf jedem Gebäude. Dies erfordert grundlegend neue Konzepte und Ansätze bei den Marktakteuren und führt mitunter zu nicht unerheblichen Veränderungen der Marktrollen. Das EEHH-Cluster wird mit der Expertise und Kompetenz aus dem EEHH-Netzwerk dort, wo es möglich ist, zum Gelingen der Energiewende in der Wohnungswirtschaft/Quartiersentwicklung beitragen.
EEHH bedankt sich bei allen Referenten und Teilnehmern für die gelungene Veranstaltung.