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Hoffnung für die Solar- und Windkraftenergie: Eine Mini EEG-Novelle

Die Solar- und Windenergiebranche befinden sich seit längerem in einer Krise und das mitten in der Energiewende. Nun gibt es Hoffnung.Die Bundesregierung hat sich auf eine Regulierung der Mindestabstände für Windräder geeinigt. Dies ist zukünftig Ländersache.

Zusätzlich soll ein von BBH Becker Büttner Held (BBH) dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) für das BMWi erstelltest Konzept Teil des Gesetzgebungsverfahrens werden. In diesem schlagen die Verfasser eine finanzielle Begünstigung in Höhe von 0.1ct/kWh von den Betreibern an die Anrainer-Kommunen vor. Außerdem ist mit einem vergünstigten Stromtarif von mindestens zwanzig Prozent weniger als dem örtlichen Tarif für private Haushalte im Umkreis eines Windparks zu rechnen. Wird kein vergünstigter Stromtarif angeboten, soll die Zahlung an die Kommune auf 0,2 ct/kWh erhöht werden, Diese Maßnahmen sollen dem fehlenden Rückhalt der betroffenen Anwohner entgegenwirken und zu einer höheren Akzeptanz führen.

Mit der Einigung zu den Mindestabständen ist auch der Weg zur Abschaffung des 52-GW-Solardeckels geebnet. Dieser wäre voraussichtlich noch Mitte dieses Jahrs erreicht worden und die staatlichen Förderungsmaßnahmen für Photovoltaikanlagen damit weggebrochen. Um die Solarwirtschaft nicht zu gefährden, müsse kurzfristig eine Einigung per Gesetzeskraft erlangt werden.

Quellen:

https://www.ee-news.ch/de/article/43763/kleine-eeg-novelle-der-52-gw-solardeckel-fallt-abstandsregelung-bei-windenergieanlagen-ist-landersache

https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/34586-bbh-kanzlei-energie-recht-bmwi-kommune-burge-beteiligung-windenergie-deutschland-ausbau-iow-ikem-haushalt-strom

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