Details
Entwurf zum Hamburger Klimaschutzgesetz veröffentlicht EU Notifizierung verzögert Bürgerschaftsbeschluss
Der rot-grüne Senat hat zum Jahreswechsel den Entwurf zum neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetz veröffentlicht. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist der Beschluss zum Hamburger Klimaplan welcher neben einem signifikanten Reduzierungsziel der CO2 Emissionen um 55 Prozent zum Basisjahr 1990 verschiedene Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vorsieht.
Im Bereich der Wärmeversorgung ist u. a. vorgesehen die Fernwärme zu dekarbonisieren. Hier geht es vor allem um die Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel, die Errichtung des Energieparks Hafen und die Umstellung des Kraftwerks Tiefstack auf den Brennstoff Gas. Im Bereich der Gebäudeeffizient sollen zukünftig u.a. Klimaanlagen verboten und PV Anlagen verpflichtend (in Abhängigkeit einer Machbarkeitsprüfung) für Neubauten und Dachsanierung eingeführt werden.
Bei einem Tausch der Heizung soll zukünftig der Anteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bei mindestens 15 Prozent liegen. Zudem ist vorgesehen, dass zukünftig Öl und auch elektrische Heizungen in Gebäuden gänzlich verboten werden sollen.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) musste jüngst jedoch einräumen, dass es für einige der in dem Gesetz vorgesehenen zentralen Regelungen einer EU-Notifizierung bedarf – und der EU dafür eine dreimonatige Frist eingeräumt werden muss. Damit ist ein Bürgerschaftsbeschluss in dieser Form noch in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich.