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Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg Öffentliche Auslegung beginnt am Montag, 10. September 2012

Windenergie ist für die Hansestadt ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Durch den Ausbau der Windenergie soll der Anteil bei der Stromerzeugung deutlich erhöht werden, die installierte Leistung soll von derzeit gut 52 Megawatt (MW) auf deutlich über 100 MW gesteigert werden.
 
Zu diesem Zweck hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in ganz Hamburg nach Flächen für zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen gesucht. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter Eignungsgebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen in diesen Eignungsgebieten ermöglicht und so die Kapazitäten deutlich erhöht werden.
Folgende Gebiete eignen sich für Windenergieanlagen:

•    im Bezirk Hamburg Mitte der sog. Energieberg in Wilhelmsburg/ Georgswerder,
•    im Bezirk Bergedorf Flächen in Ochsenwerder, Neuengamme, Altengamme und Curslack und
•    im Bezirk Harburg Flächen in Francop.

Nach öffentlichen Informationsveranstaltungen im Frühjahr 2012 legt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt jetzt die Entwürfe der Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“ öffentlich aus. Ab dem 10. September können gemäß Baugesetzbuch alle interessierten Hamburgerinnen und Hamburger die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms an öffentlichen Stellen einsehen und ihre Stellungnahmen dazu abgeben.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 10. September 2012 bis zum 17. Oktober 2012 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt; Amt für Landes- und Landschaftsplanung; Alter Steinweg 4, 1. Obergeschoss; 20459 Hamburg öffentlich ausgelegt.

Für Auskünfte stehen Ihnen hier sowie unter der Telefonnummer 42840 - 8010 während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.
Zusätzlich zu den zeichnerischen Darstellungen, Beschlusstexten und Begründung/ Erläuterung der Flächennutzungsplan- und der Landschaftsprogrammänderung liegen Gutachten mit umweltrelevanten Informationen aus.

Alle oben genannten Dokumente sowie weitere Informationen stehen mit dem Beginn der öffentlichen Auslegung auch im Internet unter: www.hamburg.de/bauleitplanung unter der Rubrik „Aktuelles“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den ausliegenden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms bei der

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Landes- und Landschaftsplanung - LP 34 -
Postfach 11 21 09
20421 Hamburg

schriftlich abgegeben werden.

Eine elektronische Stellungnahme richten Sie bitte unter Angabe des vollständigen Namens und der Adresse an: eignungsgebiete-windenergie@bsu.hamburg.de
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sowie die umweltbezogenen Informationen können eingesehen werden beim:

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Klosterwall 8 (City-Hof Block D), 6. Stock
20095 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss
Vitrine gegenüber Zimmer 213
21029 Hamburg

Bezirksamt Harburg
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung
Harburger Rathausplatz 4, 3. Stock
21073 Hamburg

Kontakt:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Kerstin Graupner
T: (040)428.40-3249
pressestelle@bsu.hamburg.de

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