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EEHH begrüßt Offshore-Haftungseinigung – mahnt gleichzeitig zur größtmöglicher Eile

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll.

Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.

www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48907.php

Bewertung der Erneuerbare Energien Hamburg

Für das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg (EEHH) ist die Eckpunktevereinbarung zwischen Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Altmaier ein wichtiges, positives Signal für die Offshore-Windenergie in Deutschland. Gleichzeitig mahnt das Cluster größtmögliche Eile bei der gesetzlichen Umsetzung der Haftungsregelungen in der Vereinbarung an, damit Rechtssicherheit für die Investoren entsteht und die Offshore-Wind-Industrie keine weiteren Verzögerungen erleidet. Bei der so genannten Haftungsfrage handelt es sich um die Frage, wer für den Schaden haftet, wenn ein Offshore-Windpark nicht ins Stromnetz einspeisen kann, da das Offshore-Stromnetz entweder nicht funktioniert oder nicht rechtzeitig verfügbar ist - der Übertragungsnetzbetreiber oder der Windparkbetreiber.

Ralf Skowronnek, Leiter des Branchenteams Erneuerbare Energien der Marsh GmbH, war mit seinen Mitarbeitern im Auftrage der Arbeitsgruppe Beschleunigung unter der Leitung der Stiftung Offshore Windenergie daran beteiligt, einen Lösungsvorschlag für die Haftungsfrage Offshore-Netzanbindungen zu erarbeiten. Gleichzeitig ist er Vorstand im Förderverein des Clusters EEHH und begrüßt die Vereinbarung: „Die Eckpunktevereinbarung der Minister greift größtenteils die Lösung auf, die wir von Seiten der Wirtschaft vorgeschlagen haben. Die vorgeschlagene Verdienstausfallregelung für den Windparkbetreiber ist wichtig, um künftige Investitionen in Windparks zu ermöglichen. Dass die Übertragungsnetzbetreiber diese Verdienstausfallkosten im bestimmten Rahmen auf die Stromverbraucher umlegen können, ist wichtig, um künftige Investitionen in das Offshore-Netz abzusichern. Auf jeden Fall müssen risikominimierende Maßnahmen die Gesamtbelastung für den Stromverbraucher niedrig halten. Positiver Nebeneffekt wird sein, dass sich dadurch die Errichtungsgeschwindigkeit und die Verfügbarkeit des Offshore-Netzes erheblich erhöht. Vorschläge hierzu hat die AG Beschleunigung mit ihrem Lösungspapier am 22. März dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesumweltministerium übergeben.“

Er empfiehlt: „Die Eckpunktevereinbarung sollte jetzt in der Sommerzeit schnellstmöglich in Gesetze umgesetzt werden, da viele mittelständische und größere Unternehmen bereits in Offshore-Wind investiert haben und aufgrund der derzeit bestehenden Rechtsunsicherheit nicht weiter investieren können. Eine schnelle Abhilfe ist unbedingt erforderlich. Wir werden den Prozess auch weiterhin gerne nach Kräften unterstützen.“

Für Rückfragen:
Astrid Dose
EEHH GmbH
Projektleitung Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Tel: 040/694573-12
E-Mail: astrid.dose@eehh.de

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