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Editorial Wind/Wasserstoff

Editorial Wind/Wasserstoff
Hamburg Offshore Wind Conference 2026 (Daniel Reinhardt/EEHH GmbH)

In den letzten Wochen kursierte in Brüssel das Gerücht, dass die EU-Kommission im Rahmen von „Accelerate EU“ eine Prüfung und Revision der Regeln für die Produktion von grünem Wasserstoff und seine Derivate bereits ab Juni 2026 plane. Die Revision wird offensichtlich gegenüber dem ursprünglichen Prüftermin 2028 vorgezogen, da der Hochlauf der Produktion von grünem Wasserstoff bisher sehr langsam verläuft. Die für 2030 avisierten Ausbauzahlen für die Elektrolyseleistung von 30 GW werden nicht annähernd erreicht. Auch in Deutschland wird vom Ausbauziel von 10 GW bis 2030 voraussichtlich auch nur maximal 2 Gigawatt bis 2030 installiert werden aus dem gleichen Grund.

Die Wasserstoffbranche hat seit der Vorstellung des „Delegated Acts“ für die Produktion von grünem Wasserstoff 2023 darauf hingewiesen, dass die dort formulierte Anforderungen nicht praxisgerecht seien, um einen Hochlauf zu gewährleisten. Insbesondere die vorgesehene Pflicht, ab 2028 nur noch Strom aus neue „zusätzliche“ erneuerbare Stromerzeugungskapazitäten einzusetzen, sei ein kostentreibender Faktor. Außerdem ist unklar, warum diese Regelung nur für Wasserstoffproduktion gelten sollr und nicht für andere Stromabnehmer, wie z.B. Rechenzentren. Ab 2030 soll außerdem eine stündliche Bilanzierungspflicht für Elektrolyseurstrom gelten, während bisher eine monatliche Bilanzierung vorgeschrieben ist. Diese Pflicht führt dazu, dass erheblich mehr Grünstrom beschafft werden muss als bei einer monatlichen Bilanzierung. Die Folge beider Regelungen ist, dass der grüne Wasserstoff laut unseren Mitgliedern etwa 50% mehr kosten würde, als wenn monatlich bilanziert würde und auch Strom aus ältere Wind- oder Solarparks verwendet werden könnte. Der mangelnde Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist nicht überraschend eingetreten.

Wie könnte die Situation verbessert werden? Im Vergleich zu den ursprünglichen Zielen hat die EU-Kommission durch ihre wenig praxisgerechte Regulatorik ungefähr fünf Jahre verloren. Eine einfache Lösung, die aus unserer Sicht angemessen wäre und für die nicht das ganze Regelwerk neu entwickelt werden müsste, würde beinhalten, dass die Fristen für die Zusätzlichkeit und für die stündliche Bilanzierung des Grünstroms im Elektrolyseur beide auf frühestens 2035 gelegt würden. Dann wäre der grüne Wasserstoff bis dahin für Industrieabnehmer signifikant günstiger; mehr Nachfrage würde sich entwickeln.

Wenn bis 2035 ein wesentlicher Ausbau der Elektrolysekapazitäten stattgefunden haben wird, wird durch diese Skalierung bis dahin das Kostenniveau weiter sinken und eine signifikante Dekarbonisierung von Industrie, Schifffahrt und Luftfahrt erfolgen. Die Fristen für Zusätzlichkeit und Gleichzeitigkeit der Grünstromerzeugung müssen auf 2035 oder später verlegt werden. Diese Aufgabe sollte für ein Programm mit dem vielversprechenden Namen „Accelerate EU“ definitiv möglich sein!

Über Jan Rispens

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Seit Gründung in 2011 ist Jan Rispens, als gelernter Elektrotechnik-Ingenieur, Geschäftsführer der EEHH Clusteragentur und seit 20 Jahren aktiv im Bereich nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz.

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von Jan Rispens