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Editorial Mai
Manchmal erscheinen Probleme so groß, dass ihre Lösungen zu banal scheinen. Der Wasserstoff-Hochlauf ist so ein Fall: bevor einige Pilot-IPCEI-Projekte richtig am Start sind, wird die ganze Technologie von manchen schon abgeschrieben. Grüner Wasserstoff wird angeblich für immer zu teuer bleiben, um Metall- und Chemieprodukte klimafreundlich zu produzieren, Schiffe oder Flugzeuge anzutreiben – oder auch, um Backup-Kraftwerke für künftige Dunkelflauten klimaneutral zu betreiben.
Dabei ist die schwierige Lage in der EU mit dem Wasserstoff-Hochlauf doch größtenteils durch die EU selbst verursacht. Mit zwei Kriterien für die Produktion von grünem Wasserstoff erschwert und verteuert die EU den Wasserstoff massiv: Der Grünstrom darf ab 2028 nur aus neuen Wind- oder Solarparks stammen („Zusätzlichkeitskriterium“), wodurch das Angebot an Grünstrom künstlich beschränkt wird, da viele nach 20 Jahren ausgeförderten Windparks den Strom durchaus günstiger liefern könnten, aber ausgeschlossen werden. Warum soll der Strom für umweltfreundliche Elektrolyseure überhaupt restriktiver behandelt werden als für neue KI-Rechenzentren? Das verstehe ich als ökologisch denkender Elektrotechnik-Ingenieur nicht.
Zweitens soll der Grünstrom in einem Elektrolyseur ab 2030 jede Stunde bilanziert werden – es muss also genau so viel Strom in dieser Stunde eingekauft worden sein, wie der Elektrolyseur verbraucht hat („Gleichzeitigkeitskriterium“). Vor 2030 kann diese Bilanzierung monatlich erfolgen, wodurch in Summe deutlich weniger Grünstrom über ein Einkaufsvertrag gesichert werden muss. Diese Übergangsregelung bis 2030 ist für eine noch junge Technologie eine übliche und angemessene Vorgehensweise, um eine Technologie am Start nicht übermäßig mit Kosten zu belasten, um danach über einen weiteren Ausbau („Skalierung“) die Stromproduktionskosten zu senken. 2030 ist schon bald, und die EU hat mit den Wasserstoffplänen viel Zeit verloren mit langwierigen Prozessen.
Grüner Wasserstoff könnte etwa 30% günstiger sein, wenn die Kriterien der Gleichzeitigkeit und Zusätzlichkeit verschoben werden. So schlicht ist es. Daher hat der Förderverein unseres Clusters EEHH e.V. gemeinsam mit fünf anderen norddeutschen Netzwerken in einem Positionspapier eine sehr einfache Lösung für dieses große Problem vorgeschlagen: die Einhaltung dieser Kriterien für grünen Wasserstoff von 2028 und 2030 beide auf 2035 zu verschieben. Hoffen wir, dass dieser Impuls in Brüssel aufgegriffen wird – damit grüner Wasserstoff nicht unnötig verteuert wird!