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Editorial Mai
Zum ersten Mal hat es bei der einer Ausschreibung für Onshore-Windenergie weniger abgegebene Gebote gegeben als Volumen für Leistung ausgeschrieben war. Damit ist zum ersten Mal das Grundprinzip einer Ausschreibung – nämlich der Wettbewerb um ein begrenzt ausgeschriebenes Gut: hier eben Windparkleistung – nicht aufgegangen. Schon gibt es Unkenrufe in Berlin, dass für die geplanten Ausschreibungen gar nicht genügend genehmigte Windparks verfügbar seien.
Dabei lässt sich doch ganz einfach erklären, was passiert ist: unter schlecht definierten und teilweise ungeklärte Ausschreibungsbedungen haben viele Windparkprojektierer es nicht eilig, für ihre Projekte alle Genehmigungen einzuholen. Die Bundesregierung hat bisher die leicht zu umgehenden Vorteile für Bürgerenergieprojekte nicht beseitigt und auch keine Sonderausschreibungen für Onshore-Wind (und Solarenergie) auf den Weg gebracht. Wie die Lage bei den geplanten Ausschreibungsrunden in 2018 und 2019 aussehen wird, ist daher völlig unklar. Insofern ist es nur verständlich, wenn Projektierer es mit ihren Projekten nicht mehr so eilig haben.
Die Lage ist für die Fortführung der Energiewende absolut kontraproduktiv. In der Koalitionsvereinbarung ist eine Anhebung des Ausbauziels für Erneuerbare Energien auf 65% im Stromsektor 2030 festgehalten. Viele Mitglieder in unserem EEHH-Cluster wundern sich in höchstem Maße über die nicht verantwortbare Situation sowie über den gravierenden und destruktiven Widerspruch zwischen Koalitionsvereinbarung und Koalitionshandeln!