Details
Editorial Juli
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Windenergie an Land haben die Branche aufhorchen lassen und zum Teil auch beunruhigt. Weit über 90 Prozent der erfolgreichen Windparks waren Bürgerenergieprojekte – was ja, wenn man die historische Entwicklung auf dem deutschen Windmarkt betrachtet, durchaus als extrem hoher Anteil bezeichnet werden kann. Die meisten dieser Bürgerenergieprojekte konnten sich an der Ausschreibung beteiligen, ohne dass die wichtige „BImSchG“-, d.h. Immissionsschutzgenehmigung vorlag.
Dies ist für Industrieunternehmen und für die gesamte Branchenentwicklung durchaus riskant. Die Bürgerenergieprojekte müssen erst in vier bis fünf Jahren Jahre realisiert werden und auf dem Weg zu einer Genehmigung kann sehr viel passieren. Die gesamte Branche inklusive ihrer Zulieferkette könnte so seine Planungsgrundlage verlieren. Zum Glück hat die Bundesregierung kurzfristig auf Anregung der Branchenverbände schon eine Korrektur beschlossen, sodass bei den Ausschreibungen in 2018 auch die Bürgerenergieprojekte eine BImSchG-Genehmigung benötigen werden.
Aus Sicht der Windbranche wäre es besser, wenn in Zukunft nur noch bereits genehmigte Projekte sich an der Ausschreibung beteiligen könnten. Der Anteil der bezuschlagten Bürgerenergieprojekte an der Gesamtausschreibung könnte auch relativ einfach begrenzt werden. Historisch betrachtet liegt ihr Anteil am gesamten deutschen Windmarkt eher bei unter 30% als bei über 90%.
Die Ergebnisse der Ausschreibungen zeigen auch, dass bei Ausschreibungen statt bei festen Einspeisetarifen – für Wind und Photovoltaik, Onshore wie Offshore – immer mit Überraschungen gerechnet werden muss. Auch wenn der Ansatz, mit Ausschreibungen den Wettbewerb zu steigern, durchaus sinnvoll ist: es ist wichtig, dass nach einer Ausschreibungsrunde und noch vor der folgenden Ausschreibungsrunde korrigiert oder nachjustiert werden kann. Da hier aber jeweils eine Gesetzesänderung erforderlich ist, könnte dies zu unschönen Verzögerungen führen: Die verbleibenden Ausschreibungen für Onshore-Wind 2017 werden daher leider noch unter den unveränderten Regeln der ersten Ausschreibungsrunde durchgeführt.
Trotz der Fragezeichen bei den Onshore-Wind-Ausschreibungen wünschen wir Ihnen aber eine wunderbare und erholsame Sommerzeit!