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Editorial Januar

Editorial Januar
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Das Jahr 2021 startet mit zwei Zahlen aus dem Jahr 2020. Deutschland konnte das Klimaschutzziel für 2020 von 40 Prozent Treibhausgasminderung auf den letzten Metern erreichen, und der Anteil Erneuerbare Energien in 2020 betrug genau 50%. Beide Zahlen wurden hoffnungsvoll so kommentiert, dass Deutschland auf dem richtigen Weg sei bei Klimaschutz und Energiepolitik. Es handelt sich eindeutig um Sondereffekte aufgrund des durch die Pandemie bedingten Wirtschaftseinbruches: beide Ziele wären in einem normalen Jahr 2020 deutlich verfehlt worden.

Wenn sich die wirtschaftliche Lage wieder normalisiert, werden auch die Emissionen von Treibhausgasen wieder steigen. Gleichzeitig verläuft der Ausbau der Erneuerbaren derzeit so schleppend, dass das Ziel 65% des Stromverbrauchs in 2030 mit Erneuerbaren zu decken, beim besten Willen nicht erreichbar sein wird. Die Hauptbaustellen im Wahljahr 2021 sind daher folgende: der stark eingebrochene Ausbau der Windenergie an Land muss in einem gemeinsamen Kraftakt von Bund und Ländern korrigiert werden. Gleichzeitig muss im Eiltempo die Regulatorik entwickelt werden, damit Grünstrom auch attraktiv und wirtschaftlich für Sektorenkopplung in der Industrie, Mobilität und Wärmeversorgung eingesetzt werden kann.

Eine Steigerung der heutigen 55 GW installierte Windleistung an Land auf ca. 95 GW 2030 ist die unverrückbare Grundlage für alle Klimaschutzanstrengungen in Deutschland. Die 71 GW, die im EEG 2021 angegeben werden, reichen also vorne und hinten nicht. In Deutschland müssen netto pro Jahr 3.500 bis 4.000 MW Windenergie an Land zugebaut werden – in den letzten beiden Jahren waren es netto kaum mehr als 1.000 MW. Zu diesem Ziel sollten alle Bundesländer mit verbindlichen Ausbaumengen beitragen und dafür in ihrer Raumordnung Flächen ausweisen – wie es Schleswig-Holstein es beispielhaft getan hat. Auch bei der Solarenergie sollte das Ausbauziel von geplanten 100GW in 2030 erheblich erhöht werden. Der Solarausbau hat aber zum Glück 2019 und 2020 wieder erheblich Tritt gefasst, im Gegensatz zum Windausbau an Land.

Auf der Ebene der Energiemarkt-Regulatorik muss der Grünstrom für alle Arten der netzdienlichen Sektorenkopplung konsequent von regulierten Netzkosten, Steuern und Umlagen befreit werden. Hier ist die Befreiung von mit grünem Strom betriebenen Elektrolyseuren von der EEG-Umlage einen guter erster – aber kleiner – Schritt. Auch Eigenverbrauchslösungen von Wind- und Solarstrom sollten sehr viel konsequenter ermöglicht werden, damit hier die Innovationskraft entfesselt wird. Viele andere Arten der Sektorenkopplung und Eigenverbrauch sind nämlich für den Klimaschutz genauso effektiv wie die Wasserstoffproduktion; sie rechnen sich nur nicht. Wir müssen weg von komplexer Detailregelungen für Einzelfälle und hin zu einer neuen Gesamtsystematik. Die 2021 erstmalig erzielten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten zur Gegenfinanzierung genutzt werden.

Als EEHH-Cluster freuen wir uns darauf, mit unseren Mitgliedern an diesen Debatten 2021 einen Beitrag zu leisten!

Über Astrid Dose

Profilbild zu: Astrid Dose

Reden, schreiben und organisieren – und das mit viel Spaß! So sehen meine Tage beim EEHH-Cluster aus. Seit 2011 verantworte ich die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing des Hamburger Branchennetzwerkes. Von Haus aus bin ich Historikerin und Anglistin, mit einem großen Faible für technische Themen.

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