Details

Der EEG-Deckel ist gefallen

Der EEG-Deckel ist gefallen
DZ-4-Geschäftsführer Florian Berghausen

Um fünf nach zwölf hat die Bundesregierung den sogenannten „Solardeckel“ abgeschafft. Zumindest wurde am gestrigen Donnerstag im Bundestag dafür votiert. Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, steht einer finalen Verabschiedung spätestens am 3. Juli damit praktisch nichts mehr im Wege. Die wiederholte Verschiebung der Deckel-Streichung und die daraus resultierende Investitionsunsicherheit hat nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft in den letzten Wochen bereits zu Schäden in dreistelliger Millionenhöhe geführt. Umso mehr hatten Energiewende-Befürworter/innen und alle Beschäftigten in dieser großen Zukunftsbranche zuletzt gebangt, ob Betreiber von Photovoltaik-Kleinanlagen auch in Zukunft Anspruch auf die EEG-Vergütung haben würden. Nun hat der Deutsche Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet und damit die Grenze verbindlich gekippt. Eine längst überfällige und im Sinne des Klimaschutzes absolut notwendige Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Photovoltaik-Branche und Solarstrom-Interessenten/innen.

Abschaffung des Solardeckels: Auswirkungen

Die Abschaffung des Solardeckels bedeutet, dass eine Einspeisevergütung nach dem EEG für Kleinanlagen bis 750 Kilowatt weiterhin garantiert ist. Die Vergütung, die seit Einführung des EEG stark geschrumpft ist und im Augenblick für Kleinanlagen nur noch rund 9 Eurocent pro Kilowattstunde beträgt ist für 20 Jahre garantiert. Je nach Inbetriebnahmedatum sinkt dieser garantierte Betrag auch weiterhin monatlich ab. Anlagenbetreiber/innen erhalten sie für den überschüssigen Strom, den sie automatisch ins Netz einspeisen, wenn sie ihn im eigenen Haushalt gerade nicht selbst verbrauchen oder speichern können. Diese zusätzliche Erlösquelle trägt in Kombination mit dem günstigen Solarstrom dazu bei, dass Photovoltaikanlagen für Privatkunden kostendeckend sind. Durch die Abschaffung des Solardeckels wird der Ausbau von erneuerbaren Energien auf deutschen Eigenheimen also weiterhin gestützt. Auch zukünftige DZ-4 Kunden/innen können die Einspeisevergütung nun wieder berücksichtigen und erhalten zusätzliche Sicherheit bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage.

Was war der Solardeckel?

Der 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik („Solardeckel“) wurde 2012, also schon vor 8 Jahren, in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingefügt. Er sah vor, dass die Einspeisevergütung neu errichteten Anlagen nicht mehr gewährt wird, sobald deutschlandweit eine installierte Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt erreicht ist – eine Grenze, die mehr oder weniger willkürlich und aus politischen Gründen gezogen wurde. Man ging davon aus, dass lange vor dem Erreichen der 52 Gigawatt ohnehin eine Reform des EEG stattgefunden hätte, die der Branche und den Solaranlagen-betreibern/innen eine langfristige Perspektive geben würde.

Doch dazu kam es leider nie: Eine sinnvolle Modernisierung des EEG, die den Solardeckel oder die&60; teils irrsinnigen Mechanismen der EEG-Umlage-Berechnung aufhebt, ist bis heute nicht erfolgt und ebenso überfällig wie die Streichung des Deckels. Fast wäre also tatsächlich eingetreten, womit niemand gerechnet hatte, und wovor die gesamte Solarbranche zitterte: das Erreichen der der kritischen Marke von 52 GW ohne geklärte Einspeiseregelung. Am 6. Juni 2020 waren laut Fraunhofer-Institut bereits 50,66 Gigawatt Photovoltaik-Gesamtleistung in ganz Deutschland installiert. Prognostiziert wurde das Erreichen der Deckelung spätestens für Herbst 2020.



&60;

Was wäre passiert, wenn wir den Solardeckel erreicht hätten?

Wenn es tatsächlich zur Deckelung gekommen wäre, hätte das bedeutet, dass Anlagenbetreiber/innen, die ihre Anlage neu anmelden, vorerst keine Vergütung für die Einspeisung ihres Solarstroms in das Stromnetz erhalten hätten. Dies hätte zu einem starken Rückgang des Photovoltaik-Zubaus geführt und die Solarbranche, in der schon heute mehr Menschen als in der Kohlewirtschaft arbeiten, sehr schwer getroffen. Zwar ist der Betrieb von PV-Kleinanlagen auch ohne die Einnahmen aus der EEG-Vergütung sinnvoll, aber wirtschaftlich schwierig. Die Konsequenz wären Verluste in Milliardenhöhe.

Warum hat es so lange gedauert, den Solardeckel abzuschaffen?

Schon im September 2019 hatte sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Klimapaketes für die längst überfällige Abschaffung des Solardeckels ausgesprochen. Doch es kam zu politischen Spielchen. Denn im ursprünglichen Gesetzentwurf waren auch Regelungen zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern enthalten. Die 1.000-Meter-Abstandsregel für neue Windparks stieß auf Ablehnung innerhalb der großen Koalition, die dem Gesetz deswegen nicht zustimmten. Die beiden Themen Solardeckel und die Abstandregel für Windkraftanlagen waren damit ohne inhaltlichen Grund aneinander gekoppelt. Als Konsequenz verzögerte sich auch die Abschaffung des Solardeckels.

Warum ist die Abschaffung des Solardeckels wichtig?

Die Energiewende ist ein zentraler Bestandteil einer wirkungsvollen Klimaschutzstrategie. Die deutsche Bunderegierung strebt an, im Jahr 2030 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu produzieren. Im Jahr 2019 waren es bereits 46%. In diesem Jahr geht der Anteil Richtung 50%. Hierzu tragen auch die Solaranlagen auf Eigenheimen einen wichtigen Teil bei. Wenn in Deutschland weniger Solaranlagen gebaut werden, gerät das Klimaschutzziel in Gefahr.

Zudem hätte eine Zukunftsbranche weiter gelitten – eine Branche, auf die wir im Kampf gegen den Klimawandel zwingend angewiesen sind. Bei Einführung des Solardeckels 2012 waren in der Branche noch mehr als 100.000 Menschen tätig, heute sind es nur noch rund 30.000 Beschäftigte. In Folge der Solardeckel-Erreichung wäre es zu weiterem Abbau, Kündigungen und Insolvenzen gekommen. Dabei könnten alleine in der Photovoltaik in Deutschland bei einem sinnvollen Ausbau von 10 GWp pro Jahr wie ihn viele Experten fordern, mehr als 70.000 Menschen direkt Vollzeit beschäftigt sein, wie eine Studie der EuPD Research ergab. &60;

Das Konjunkturpaket 2020 und das EEG

Achtung, Verwechslungsgefahr: Im Zusammenhang mit dem EEG wurde im Zuge des Corona-Konjunkturpakets 2020 eine weitere Neuerung beschlossen, die sich auf die EEG-Umlage bezieht. Hierbei handelt es sich um eine Umlage, die über eine feste Eurocent-pro-Kilowattstunden-Logik auf alle Stromverbraucher umgelegt wird und nicht um die Vergütung, die an Solarstromproduzenten/innen ausgezahlt wird:

„Um&60; für&60; mehr&60; Verlässlichkeit&60; bei&60; den staatlichen&60; Strompreisbestandteilen&60; zu&60; sorgen,&60; wird&60; (…) ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen&60; Senkung&60; der&60; EEG-Umlage&60; geleistet,&60; sodass&60; diese&60; im&60; Jahr 2021 bei 6,5ct/kWh, im Jahr 2022 bei 6,0ct/kWh liegen wird.“ (Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020)

Kurz gesagt bedeutet das, dass die zu zahlende Umlage auf konventionellen Strom aus dem Stromnetz sinkt. Mit Solarstrom oder dessen Produktion hat dies nichts zunächst einmal nichts zu tun.

Fazit: Abschaffung des Solardeckels war überfällig

Eine starke Solarbranche trägt nicht nur zur Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen bei, sondern ist auch unverzichtbar für die Energiewende und damit die Voraussetzung für Deutschland, Klimaschutzziele zu erreichen. Die Abschaffung des Solardeckels war überfällig und hat bereits große Schäden verursacht. Ein Irrsinn angesichts des notwendigen Ausbaus der Photovoltaik in Deutschland. Für Eigenheimbesitzern/innen ist nun aber wieder eine wirtschaftliche Sicherheit gegeben, so dass der Ausbau weitergehen kann.

An Engagement der Bundesregierung wäre allerdings ein Vielfaches notwendig, um sich die Chance zu bewahren, die Klimaziele nicht meilenweit zu verfehlen. Eine grundlegende Reform des EEG steht nun an, die Innovationen fördert und ein stabiles Fundament für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien schafft. Auch für die Wasserstoffstrategie, die dieser Tage intensiv diskutiert wird, sind die Erneuerbaren Produzenten essenziell, denn nur grüner Wasserstoff bedeutet nachhaltigen Klimaschutz.

https://www.dz-4.de/blog/energiewende/eeg-deckel-abgeschafft#smooth-scroll-top

Über Astrid Dose

Profilbild zu: Astrid Dose

Reden, schreiben und organisieren – und das mit viel Spaß! So sehen meine Tage beim EEHH-Cluster aus. Seit 2011 verantworte ich die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing des Hamburger Branchennetzwerkes. Von Haus aus bin ich Historikerin und Anglistin, mit einem großen Faible für technische Themen.

von