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BEE zur Strompreisbremse

BEE zur Strompreisbremse
EEHH GmbH/Jörg Böthling

Das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ ist am 23.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit ist das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in weiten Teilen am 24.12.2022 in Kraft getreten. Das StromPBG enthält neben Entlastungen für Stromverbraucher*innen auch Regelungen zur Abschöpfung von sog. Überschusserlösen, insbesondere ist die teilweise Abschöpfung der Vermarktungserlöse von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen.

Der Gesetzgeber setzt mit dem StromPBG die Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 06.10.2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (Notfallmaßnahmen-VO) um. Das StromPBG geht allerdings über die in der Notfallmaßnahmen-VO vorgegebene Obergrenze für Markterlöse von 180 Euro je MWh erzeugter Elektrizität hinaus, indem für jede betroffene Erzeugungstechnologie eine eigene, zumeist niedrigere Erlösobergrenze vorgegeben wird. Bei den erneuerbaren Energien ist die Erlösobergrenze sogar für jede einzelne Anlage individuell zu berechnen. Da die Anlagenbetreiber*innen nicht nur finanziell in die Pflicht genommen werden, sondern auch die Abschöpfungsbeträge selbst ermitteln und melden sollen, löst das StromPBG einen erheblichen Umsetzungsaufwand für die betroffenen Anlagenbetreiber*innen aus.

Mit dieser Handreichung soll den Anlagenbetreiber*innen eine praktische Hilfestellung an die Hand gegeben werden, um die Pflichten aus dem StromPBG erfüllen zu können.

https://www.bee-ev.de/service/publikationen-medien/beitrag/bee-handreichung-zur-stromerloesabschoepfung

Über Astrid Dose

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Reden, schreiben und organisieren – und das mit viel Spaß! So sehen meine Tage beim EEHH-Cluster aus. Seit 2011 verantworte ich die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing des Hamburger Branchennetzwerkes. Von Haus aus bin ich Historikerin und Anglistin, mit einem großen Faible für technische Themen.

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