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Nachbericht Sitzung Forum Sektorenkopplung und Finanzierung & Recht

Nachbericht Sitzung Forum Sektorenkopplung und Finanzierung

Neues bei den Batteriegroßspeichern

Tut sich was beim Thema Großbatteriespeicher? Obwohl die technische Demonstration von Anlagen im Megawattbereich mittlerweile eine gute Dekade zurückliegt, ist ihr Roll-Out weitestgehend ausgeblieben. Gründe waren der schleppende Ausbau der Erneuerbaren Energien und die teils fehlende, teils unpassende Regulatorik, die einem wirtschaftlichen Betrieb im Weg standen.

In der gemeinsamen Sitzung der Foren Finanzierung & Recht sowie Sektorenkopplung mit ca. 45 Teilnehmer:innen ging es aber nicht darum bekannte Sachverhalte zu wiederholen, denn es ist (endlich) Bewegung in der Branche. Diesen Eindruck bestätigte auch Bastian Pfarrherr (Stromnetz Hamburg und Mitglied des Lenkungskreises Sektorenkopplung) in seinem kurzen Eingangsstatement. Der Hamburger Verteilnetzbetreiber hat diverse Anfragen von Projektierungsunternehmen erhalten, die an der Errichtung von Speichern im zwei- bis dreistelligen Megawattbereich Interesse zeigen und ist selbst an Systemdienstleistungen wie Blindleistung und Schwarzstartfähigkeit interessiert. Eigene Speicher sind nur unter bestimmten Bedingungen mit der Regulatorik vereinbar.

Im ersten Vortrag des Abends präsentierten Claudia Kolba und Johanna Hoffmann (beide Becker Büttner Held) diese aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen für Batteriegroßspeicher. Der Gesetzgeber hat im Sommer 2022 mit dem §3 Nr. 15d EnWG nach langem Zögern eine Legaldefinition von Energiespeichern eingeführt. Dennoch sind Batteriespeicher nach wie vor Letztverbraucher, allerdings gegenwärtig mit einer Netzentgeltbefreiung bis 2026. Beim Netzanschluss stellt sich die Frage, ob der Netzbetreiber zusätzliche Baukostenzuschüsse vom Speicheranlagenbetreiber einfordern kann. Dies ist rechtlich noch nicht geklärt und wird gegenwärtig mit offenem Ausgang verhandelt. Eine wichtige bürokratische Hürde sind Baugenehmigungsverfahren. Die Hamburger Bauordnung ermöglicht hier eine verfahrensfreie Errichtung für Container, der derzeit üblichen baulichen Ausführung von Batteriegroßspeichern.

Finanzierungsfragen widmeten sich Jakob Martin und Christian Marcks (beide GLS Bank) im zweiten Vortrag. Die GLS Bank ist seit ca. 3 Jahren im Bereich Batteriegroßspeichern aktiv und hat bereits erste Projekte finanziert. Die Laufzeit der Finanzierung richtet sich nach der Garantielaufzeit, die wiederum von der Betriebsstrategie abhängig ist. Aus diesem Grund sind technische, rechtliche und Erlösgutachten eine Voraussetzung für die Zusage. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt derzeit bei 2-Stunden-Speicher, die Speicher agieren also sehr kurzfristig.

An diesen Aspekt knüpfte der dritte Vortrag von Lennard Wilkening (Gründer von suena) an, dessen Unternehmen optimierte Handelsstrategien für Batteriegroßspeicher anbietet. Wirtschaftliche Batteriegroßspeicher halten ihre Energie nicht für halbe oder gar ganze Tage, sondern sind gleichzeitig an verschiedenen Großhandels- und Regelenergiemärkten aktiv, wobei der Fahrplan dynamisch angepasst wird. Die Bedeutung der Regelenergiemärkte ist für den sogenannten revenue stack allerdings wegen hoher Konkurrenz und der wachsenden Bedeutung des Intradayhandels rückläufig. Die Berechnung der optimalen Handelsstrategie läuft automatisiert und stützt sich dabei auf eigene Marktprognosen. Der dynamische Handel auf mehreren Märkten ist ein wichtiger, eher neuer Aspekt, der die Wirtschaftlichkeit von Batteriegroßspeichern verbessert hat.

Im Anschluss wurde bei Snacks und Getränken eifrig genetzwerkt. EEHH bedankt sich bei den Referent:innen und Teilnehmer:innen für eine gelungene Sitzung.

Über Steffen Bechtel

Profilbild zu: Steffen Bechtel

Im Cluster EEHH bin ich seit Februar 2022 für die Themenbereiche Sektorenkopplung und erneuerbare Wärme zuständig. Ich bin Ingenieur mit dem Schwerpunkt Energietechnik und arbeite mit großer Freude daran, die Energiewende in Hamburg voranzubringen.