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Nachbericht 34. Sitzung Forum Finanzierung & Recht

Überblick zu wesentlichen Energierechtsnovellen für erneuerbare Energien (Wind & Solar)

Am 29. Februar 2024 fand in der Katholischen Akademie die 34. Sitzung im Forum Finanzierung und Recht statt. Als Referenten durften wir Herrn Dr. Kahles von der Stiftung umweltenergierecht und Herrn Dr. Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther begrüßen.

Nach der Begrüßung der Anwesenden und einer kurzen Einleitung durch das Cluster gab Herr Kahles in seinem Vortrag einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Energierechtsnovellen für erneuerbare Energien der Jahre 2022/23. Er bezog sich dabei auf:

-            Energiewirtschafts- und Förderrechtliche Rahmenbedingungen (EnWG, EEG),

-            Flächenbereitstellung und Genehmigungsverfahren (WindBG, BNatSchG, BauGB) und

-            EU-Recht (EE-RL/ „RED III“, EU-Notfall-VO sowie Net Zero Industry Act).

Beim EnWG lag der Fokus auf dem §14a EnWG, der dazu dienen soll, den Hochlauf von E-Mobilität und Wärmepumpen nicht zu bremsen und dennoch die Sicherheit der Verteilernetze auch zu Spitzenlastzeiten zu gewährleisten (alles sofort anschließen und ggf. „dimmen“). Dabei lösen Steuereingriffe beim Netzbetreiber zukünftig die Verpflichtung zur Netzertüchtigungsplanung aus. Beim EEG 2023 stehen die Definition, dass EE-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse stehen sowie die Anhebung der Ausschreibungsmengen zur Zielerreichung von mind. 80 % EE-Anteil am Strommix bis 2030 im Mittelunkt. Bei den Flächenbereitstellungen sind die Länder gemäß WindBG verpflichtet bis 2027 bzw. 2032 verpflichtet, länderspezifische Mindestflächen von 0,5 Prozent bei Stadtstaaten wie Hamburg bzw. bis zu 2,2 Prozent (z.B. Hessen, RLP), auszuweisen. Erfüllen die Länder diese Vorgaben nicht, können Windenergieanlagen auch auf anderen Flächen, auf denen keine Versagensgründe bestehen, errichtet werden. Beim EU-Recht erläuterte Herr Kahles die Regelungsbereiche der RED III sowie die damit verbundenen sektorspezifischen Ziele für Erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU bis 2030. Zudem ging er auf die Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung (bis Juni 2025) ein, welche dem erheblich beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien dienen soll und Mitgliedstaaten u.a. dazu berechtigt, Ausnahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bewertungen des Artenschutzes vorzusehen. Im abschließenden Fazit hob Herr Kahles hervor, dass in den vergangenen zwei Jahren grundsätzlich eine deutlich positive Veränderung des regulatorischen Rahmens für die Energiewende stattgefunden hat bzw. stattfindet, jedoch praktischen Hürden und zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung in konkrete Gesetze und Verordnungen als klar erkennbare Hürden bestehen bleiben.

Im zweiten Vortrag des Nachmitttags ging Herr Legler auf das Solarpaket ein, welches zum Zeitpunkt der Sitzung nach mehreren Verzögerungen noch nicht verabschiedet war. Zuletzt waren im Dezember 2023 lediglich zwei Regelungen aus dem Solarpaket verabschiedet worden, die sich aber tatsächlich auf die Windenergie bezogen (Verlängerung für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen und Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen).

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzesentwurfes umfassen in Kurzform:

-            Neuregelung der Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV)

-            Vereinfachte Nutzung von Steckersolargeräten („Balkon-PV“)  

-            Vereinfachte Netzanschlussverfahren für EE-Anlagen bis 30 kW installierter Leistung,

-            Vereinfachte Regelungen zur Anlagenzusammenfassung für Aufdach- PV und zum Mieterstrom

Herr Legler bezog sich in seinem Vortrag auf die geplanten Regelungen zur Anlagenzusammenfassung. Im Hinblick auf die technische und die vergütungsseitige Anlagenzusammenfassung ist z.B. im Solarpaket vorgesehen, dass:

„Anlagen die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude (…) angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, nicht als eine Anlage zu erfassen.“

Dies würde dazu führen, das PV-Anlagen, die diesem Kriterium entsprechen, in unterschiedliche Kundenanlage geteilt werden können, was zum einen höhere Vergütungsansprüche bedeutet (da Vergütungsschwellen nicht überschritten werden) und zum anderen kostspielige technische Vorrichtungen für Anlagen ab 100 kW, wie Fernwirktechnik oder Intelligente Messysteme, nicht erforderlich machen würden. Das Solarpaket sieht zudem vor, dass der Mieterstromzuschlag zukünftig nicht nur im Bereich der Wohnungswirtschaft, sondern prinzipiell auch für Industrie- und Gewerbeimmobilien in Betracht kommt. Zudem sollen alternativ bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung u.a. geringere Pflichten des Anlagen-Betreibers („weniger EVU-Pflichten“) für die Gebäudestromversorgung entstehen.

Im Anschluss an die Vorträge bestand noch Raum für Fragen bevor der Nachmittag beim lockeren Get-Together und Netzwerken ausgeklungen ist.

Die Erneuerbare Energien Clusteragentur bedankt sich bei den Referenten und allen Teilnehmern.

Über Constantin Lange

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Beim Cluster bin ich für den Bereich Forschung und Innovation zuständig und bin damit die Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Wind – und Solarenergie sowie im Themenfeld Wärme. Über unsere Fachforen und verschiedene Veranstaltungsformate verantworte ich u.a. direkte Informations- und Diskussionsformate für unsere Mitgliedsunternehmen.