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Nachbericht 22. Sitzung Forum Wärme, 33. Sitzung Forum Finanzierung & Recht
Webinar zum Gebäudeenergiegesetz vom 05. Oktober 2023
Kaum ein Gesetz aus dem Bereich des Energierechts hat in den letzten Jahren so eine starke öffentliche Aufmerksamkeit erfahren und wurde so intensiv und zum Teil emotional diskutiert wie das neue Gebäudeenergiegesetz. Die Energiewende erreicht endgültig die privaten Haushalte bzw. deren Heizungskeller. Die notwendige Abkehr von fossilen Energieträgern ist in Konsequenz keine abstrakte Zukunftsidee mehr, die sich auf die lange Bank schieben lässt.
Da sich die ursprünglich geplante Verabschiedung im Bundestag verzögerte – Klarheit herrschte tatsächlich erst am 29. September, nachdem der Bundesrat auf einen Einspruch verzichtet hatte – fand auch das EEHH-Webinar zum finalen Gesetzestext mit entsprechender Verzögerung am 5. Oktober statt. Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler (RA Günther) gab im zweistündigen Webinar detaillierte Einblicke und rechtliche Einordnungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. 57 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten den Ausführungen und stellten ihre Fragen.
Während die bestehende Fassung des GEGs ausschließlich den sparsamen Energieeinsatz im Gebäude zum Ziel hatte, findet sich in § 1 der Novelle jetzt auch die zunehmende Nutzung Erneuerbarer Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme z.B. aus Industrie oder Müllverbrennung. Die Errichtung und der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen und deren Nebenbauten liegt bei der Schutzgüterabwägung im überragenden Interesse, analog zu der Priorisierung, die wir aus dem EEG für Windkraft und Photovoltaik kennen.
Im Zentrum des novellierten GEGs steht die 65 %-EE Regel für neue Heizungen. Sie lässt sich grundsätzlich mit Wärmepumpen, Wärmenetzen, Stromdirektheizungen, Solarthermie, Biomasse und grünem bzw. blauen Wasserstoff sowie deren Derivaten erfüllen. Doch spätestens seit der Verzahnung mit dem noch zu beschließenden Wärmeplanungsgesetz ist die Frage, ab wann diese Regel greift, alles andere als trivial.
Mit Inkrafttreten des GEGs am 01. Januar 2024 gilt sie zunächst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Heizungen in Bestandsgebäuden und neuen Gebäuden in sogenannten „Baulücken“ gelten zunächst die Übergangsfristen bis zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Für die Stadt Hamburg ist die Umsetzungsfrist, gemäß aktuellem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes, Ende 2026. Da die Stadt bereits Ende 2024 so weit sein möchte, gilt die 65 %-Regel einen Monat nach Verabschiedung.
Im Falle einer Heizungs-Havarie gilt eine Übergangszeit von bis zu fünf Jahren, während der beispielsweise auf eine gebrauchte fossile Heizung zurückgegriffen werden kann. Ein solches Modell könnte für Kontraktoren potenziell interessant sein. Noch längere Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren sind möglich, wenn vor Einbau ein Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber geschlossen wird, der einen Dekarbonisierungsfahrplan vorgelegt hat und den Anschluss innerhalb der Frist umsetzen wird.
Wer ab 2024 und vor Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung bereits eine neue fossile Heizung einbauen möchte, muss sich zu möglichen Kostenrisiken aus CO2-Bepreisung und Wärmeplanung fachkundig beraten lassen, beispielsweise von einem Energieberater. Außerdem ist ab 2029 über den Bezug von Biogas oder grünem/blauen Wasserstoff bzw. einer seiner Derivate ein EE-Anteil von 15 % nachzuweisen, der sich bis 2040 auf 60% erhöht. Inwieweit Energieversorger in der Lage sind, solche Tarife in relevanter Menge anzubieten oder Verbraucher gewillt sind, dieses Risiko zu tragen, wird sich zeigen, denn Biogas ist knapp und entsprechende Anteile Wasserstoff im Erdgasnetz sind bis 2029 definitiv nicht zu erwarten.
In Bestandsgebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten und einer fossilen Heizung – mit Einbau nach Oktober 2009 – ist eine verpflichtende Optimierung der Heizanlage nach 15 Jahren Betriebszeit durchzuführen. Diese Regelung soll Mieter vor vermeidbaren Heizkosten durch Ineffizienzen bewahren. Wird in ein solches Gebäude eine Wärmepumpe eingebaut, ist eine Betriebsprüfung nach spätestens zwei Jahren erforderlich.
Der Blick richtet sich jetzt nach vorne zum Wärmeplanungsgesetz, das diesen Monat noch im Bundestag verhandelt werden soll. Danach sind wichtige Praxisfragen zu beantworten, damit Bürgerinnen und Bürger nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung die notwendige Planungssicherheit haben und nicht auf ein Wärmenetz warten, das eventuell nie kommt.
Die kommunale Wärmeplanung ist Thema im kommenden Forum Wärme am 7. November. Wir freuen uns, Sie dort wieder begrüßen zu dürfen.