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28. Sitzung des Forums Finanzierung & Recht
Austausch zu Arten- und Naturschutzrechtlichen Hürden beim Onshore-Windausbau
Am 09. September 2021 fand im Rahmen des Forums Finanzierung & Recht eine Sitzung zum Thema Energiewende & Naturschutz statt.
Neben fehlenden Flächen führen gegenwärtig häufig natur- und artenschutzrechtliche Genehmigungsauflagen dazu, dass sich die Realisierung zahlreicher Windparks über Jahre hinauszögert. Dieser Problematik haben wir uns bei der Sitzung inhaltlich gewidmet.
Als Referenten durften wir bei der Forums-Sitzung Frau Dr. Christiansen vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) und Herrn Klatt von der PNE AG begrüßen.
Im ersten Vortrag stellte Frau Christiansen die Aktivitäten des KNE und einige der aktuell diskutierten Vorschläge zur Erleichterung des Ausbaus der Windenergie an Land vor und unterschied zwischen Vorschlägen, die sich in den geltenden Rechtsrahmen einfügen, und Vorschlägen, die mit der Schaffung neuer rechtlicher Regelungen einhergehen.
Die im Nachgang des Rotmilanbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts ausgearbeiteten Pa-piere der Umweltministerkonferenz zu Signifikanz und Ausnahme und der Methodenvorschlag des Bundesamtes für Naturschutz bewegen sich innerhalb des geltenden Rechtsrahmens. Die Arbeit findet aktuell in drei Unterarbeitsgruppen statt, um den Signifikanzrahmen weiter zu konkretisieren und damit die Anwendbarkeit des besonderen Artenschutzrechts auf die Windenergie an Land zu erleichtern.
Vorschläge, die mit Gesetzesänderungen einhergingen, kommen insbesondere von Greenpeace Energy, der Denkfabrik Agora Energiewende und der Stiftung Klimaneutralität. Diese Vorschläge haben einen breiteren Ansatz als die Arbeiten der Umweltministerkonferenz, da auch das Planungs- und Energierecht berücksichtigt wurde. Für den Bereich des besonderen Artenschutzrechts lässt sich in diesen Vorschlägen eine Tendenz in Richtung Populationsschutz, also eine Abkehr von der bisher üblichen individuenbezogenen Prüfung, erkennen. Ob dies mit den Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vereinbar wäre, ist noch nicht abschließend geklärt.
Auch der aktuelle Stand von Anerkennung und Erprobung von Antikollisionssystemen zur bedarfsgerechten Abschaltung von Windenergieanlagen, als technische Möglichkeit zur Überwindung artenschutzrechtlicher Konfliktlagen, wurde dargestellt.
Im Zweiten Vortrag beschrieb Herr Klatt die Probleme bei der Projektumsetzung aus Sicht eines Windparkentwicklers. Herr Klatt betonte in seinem Vortrag die häufig auftretende Diskrepanz zwischen Annahmen zum Aufenthalt und Brutverhalten von geschützten Vogelarten und dem tatsächlich zu beobachtenden Verhalten der Tiere. Er verwies auf fehlende Daten die häufig eine realistische Bewertung zu Ungunsten der Projektumsetzung beeinflussen würden. Herr Klatt hob hervor, dass der Artenschutz dem Schutz einzelner Tiere vorgezogen werden müsste um ein gelingen der Energiewende und damit die Erreichung der Klimaschutzziele – und so im weiteren Sinne wiederum den Artenschutz - zu gewährleisten.
Im Anschluss an die Vorträge wurden Fragen aus dem Plenum gestellt und es kam zum weiteren Austausch zwischen den Teilnehmern und den Referenten.
Die Moderation der Veranstaltung wurde von Dr. Behle (HFK Rechtsanwälte) als Mitglied des Forums-Lenkungskreises geführt.
Die Präsentation von PNE steht hier zum Download zur Verfügung.
EEHH bedankt sich bei den Referenten und allen Anwesenden für die Teilnahme.