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Webinar: Kommunale Beteiligung Wind: Neues im EEG 2023 & Mustervertrag zum § 6 EEG
Mit der Verabschiedung des sogenannten Osterpakets hat der Bundestag im Sommer 2022 die Anwendungsmöglichkeiten des § 6 EEG zur finanziellen Beteiligung von Kommunen erweitert. Seit diesem Jahr regelt das EEG 2023 unter anderem, dass auch Bestandsanlagen und Anlagen der sonstigen Direktvermarktung für die kommunale Beteiligung infrage kommen – der § 6 EEG ist somit für Betreiber*innen aller WEA enorm relevant.
Um die vertragliche Umsetzung der finanziellen Beteiligung zu erleichtern, hat die Fachagentur Windenergie an Land unter Beteiligung des BWE einen entsprechenden Mustervertrag erarbeitet – dieser wurde nun aktualisiert und an die Gesetzesänderung angepasst.
Machen Sie sich in unserem Webinar mit der Grundstruktur und den Änderungen des Mustervertrages zum § 6 EEG vertraut.
Unsere Experten besprechen im Webinar folgende Themen:
- Zentrale Inhalte des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen
- Wesentliche Änderungen durch das EEG 2023 gegenüber dem § 6 EEG 2021
- Notwendige vertragliche Anpassungen
- Aktualisierter Mustervertrag der FA Wind
- Praxisfragen bei der Anwendung des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen