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Webinar: Kommunale Beteiligung: Änderungen im EEG 2023 und der aktualisierte Mustervertrag zum § 6 EEG

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Mit dem Osterpaket wurden die Anwendungsmöglichkeiten des § 6 EEG zur finanziellen Beteiligung von Kommunen erweitert. Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.01.2023. Geregelt wird dahin, dass u.a. auch Bestandsanlagen und Anlagen der sonstigen Direktvermarktung das Instrument nutzen können. Betreiber*innen sollten sich deshalb jetzt mit der Anwendung des § 6 EEG auseinandersetzen. Da die Umsetzung der Zahlungen an die Gemeinde vertraglich umgesetzt werden muss, wurde ein entsprechender Mustervertrag von der Fachagentur Windenergie an Land unter Beteiligung des BWE erarbeitet. Dieser wurde nun aktualisiert.

Kennen Sie schon den (aktualisierten) Mustervertrag? In unserem Webinar machen wir Sie mit der Grundstruktur und den Änderungen vertraut. Sie erfahren, welchen Inhalt und Zweck die einzelnen Regelungen haben. Des Weiteren werden Ihnen die wesentlichen Vorgaben der Gesetzesnorm vermittelt und welche Änderungen seit dem 01.01.2023 gelten.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Der aktualisierte Mustervertrag der FA Wind
  • Zentrale Inhalte des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen
  • Wesentliche Änderungen durch das EEG 2023 gegenüber § 6 EEG 2021
  • Notwendige vertragliche Anpassung
  • Praxisfragen bei der Anwendung von § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen

Melden Sie sich an und erhalten Sie Sicherheit bei der Anwendung des §6 EEG und der Verwendung des Mustervertrages der FA Wind.

Programm & Anmeldung