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Webinar: Besser geht's nicht – das OVG Greifswald auf der Höhe der Zeit

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Das OVG Greifswald hat in seinem Urteil vom 07.02.2023 in einer bestechenden Klarheit die Untätigkeit des StALU in einem BImSch-Verfahren zur Genehmigung einer Windenergieanlage als nicht hinnehmbar gerügt. Nach jahrelangem "Ping-Pong" zwischen der Denkmalschutzbehörde und der Genehmigungsbehörde fiel der Ball im Verfahren irgendwann herunter und keine der beiden Behörden wollte ihn mehr aufnehmen.

Das Gericht zieht hier einen Schlussstrich: Die Genehmigungsbehörde muss (selbst) entscheiden. Dass die Errichtung jeder einzelnen Windenergieanlage im überragenden öffentlichen Interesse liegt (§ 2 EEG), stellt das Gericht so umfassend fest, dass daran keine Zweifel mehr bleiben. Mehr zu den Details erfahren Sie in unserem Webinar!

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • der Verfahrenshergang
  • die dezidierten Urteilsgründe
  • ableitende Maßnahmen für die Verfahrenspraxis

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