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Web-Seminar: Unternehmensverschuldung infolge der COVID 19-Pandemie - Möglichkeiten der Sanierung durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)

Die Unternehmensverschuldung ist derzeit infolge der COVID 19-Pandemie auf einem Rekordniveau. Zur Entlastung hat die Bundesregierung kürzlich die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für nicht zahlungsunfähige Unternehmen bis einschließlich zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Effektive nachhaltige Sanierungsoptionen außerhalb eines Insolvenzverfahrens fehlen aber bislang. Dies soll sich durch den Entwurf des StaRUG ändern:

Die deutsche Bundesregierung hat am 19. September 2020 einen sehr umfangreichen Referentenentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG), veröffentlicht, der auch den Entwurf des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen beinhaltet. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie und enthält insbesondere einen umfangreichen Baukasten an neuen und weitreichenden Stabilisierungs- und Sanierungsinstrumenten. Zudem sieht der Entwurf diverse Lockerungen im Hinblick auf Zahlungsverbote und insolvenzbezogene Haftungs- und Insolvenzanfechtungsrisiken vor.

In unserem von Hogan Lovells und Brinkmann & Partner gemeinsam veranstalteten Webinar am 20. Oktober 2020 erläutern wir die wichtigsten Neuerungen und diskutieren Handlungsoptionen für Unternehmen.

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