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Web-Seminar: Stromsteuer, EEG-Umlage und Meldepflichten im Windpark

Spätestens ab 2021 ist nach der geltenden Rechtslage die Erfassung mit EEG-Umlage belasteter Strommengen mit geeichten Zählern vorgeschrieben und damit die Übergangsfrist für das Schätzen von EEG-Umlage belasteten Strommengen ausgelaufen. Trotz vehementer Forderungen seitens des BWE und der Unterbreitung konkreter Vorschläge, wurden diese im bisherigen Gesetzesentwurf des EEG 2021 nicht berücksichtigt. 

Informieren Sie sich in diesem WebSeminar darüber, ob und in welchem Umfang EEG-Umlage- und Stromsteuer-belastete Strommengen in ihren Windparks zirkulieren. Erhalten Sie Hinweise dazu, wie diese künftig gemessen, gemeldet und abgerechnet werden sollen und ob Sie bis Ende des Jahres geeichte Zähler nachrüsten müssen. 

Erhalten Sie in unserem WebSeminar außerdem weitere wichtige Informationen zu folgenden Punkten:  

  • Welche Meldepflichten haben Sie bei Ihren Bestands- und Neuanlagen und welche Fristen müssen Sie beachten?
  • Bei welchen Institutionen müssen Sie sich wie oft melden und welche Daten müssen Sie übermitteln?
  • Wie grenzen Sie Kraftwerkseigenverbrauch von Eigenverbrauch und Drittbelieferung ab und welche Mess- und Abgrenzungspflichten bestehen?
  • Wie kann ein Messkonzept für windparkinterne Stromverbräuche aussehen und welche rechtlichen Hürden und Möglichkeiten müssen Sie unbedingt beachten?

Informieren Sie sich umfänglich zur EEG-Umlage, Meldepflichten und dem Thema Messen & Schätzen und vermeiden Sie so Fristversäumnisse und ggf. Strafen. Der BWE bleibt auch im parlamentarischen Verfahren zur Abstimmung des EEG 2021 für Sie am Ball!

Hier können Sie sich anmelden.