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Web-Seminar: Problemfall Stromsteuer – Schonfrist läuft ab!

Am 31. Mai 2021 läuft die Frist für die Abgabe der Stromsteueranmeldung für das Jahr 2020 aus. Ein Versäumen der Abgabe stellt einen Verstoß gegen steuerrechtliche Vorgaben dar und kann nicht zuletzt auch zu erheblichen Mehrkosten führen. Auch die Generalzolldirektion hat nochmal deutlich gemacht, dass dieses Jahr Versäumnisse bei den stromsteuerrechtlichen Pflichten seitens der Hauptzollämter deutlich strenger als bislang behandelt werden.

Erfahren Sie in diesem Webinar, in Ergänzung zu unseren bisherigen Webinaren zu diesem Thema, nochmal kompakt zusammengefasst, warum Sie Ihrer Pflicht zur Stromsteueranmeldung nachkommen müssen und wie Sie sich gezahlte Steuern wieder „zurückholen“ können. Zudem erhalten Sie ein Update zu den neuesten Erkenntnissen rund um die Ermittlung relevanter Strommengen in Windparks und die Abgabe der Stromsteuererklärung. Auch wird zur Sprache kommen, wie insoweit mit Vorjahren umzugehen ist.

  • Hinweise der Generalzolldirektion
  • Abgabe der Stromsteuererklärung am 31. Mai 2021 – Darum ist sie wichtig!
  • Praktische Einblicke in die erfolgreiche Umsetzung der Stromsteueranmeldung – Darauf kommt es an.

Hier können Sie sich anmelden.