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Web-Seminar: Das Ende von Widerrufsbelehrung & Co.? Neues zur Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften bei der Flächensicherung

Seit 2014 bestehen rechtliche Unsicherheiten darüber, ob das Verbraucherschutzrecht im Rahmen der Flächensicherung für Wind- und Solarprojekte anzuwenden ist. Mit Urteil vom 22. September 2020 (Az. XI ZR 219/19) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei Verbraucherverträgen, die nicht dem gesetzlichen Leitbild entsprechen, die Verbraucherschutzvorschriften der §§ 312 ff. BGB insbesondere zum Widerrufsrecht keine Anwendung finden. Wie wirkt sich diese Rechtsprechung auf die Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften im Rahmen der Flächensicherung aus? Bedeutet dies das Ende der Widerrufsbelehrung und der weiteren Verbraucherschutzrechte?

Bringen Sie sich auf den neuesten Stand in Bezug auf die Rechtsprechung zu Nutzungsverträgen. Erfahren Sie in diesem Webinar, warum die Rechtslage, trotz dieses Urteils des BGH, Unsicherheiten birgt und wie Sie als Projektierer gegenüber Grundstückseigentümern vorsorglich handeln sollten.

  • Aktueller Stand der Diskussion zum Verbraucherschutzrecht im Rahmen der Flächensicherung
  • Urteil des BGH vom 22.9.2020, XI ZR 219/19.
  • Ausblick und Bedeutung der Entscheidung des BGH für die Praxis

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