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RED III ist umgesetzt – Planung und Genehmigung von WEA und Speichern

Bundesverband WindEnergie e.V.
Veranstalter: Bundesverband WindEnergie e.V.
Online

Seit einem halben Jahr ist RED III nun überwiegend ins deutsche Recht umgesetzt. Daraus sind viele Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten und Änderungen im Raumordnungs- und Bauplanungsrecht entstanden. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf laufende und geplante Windenergie- und Speicherprojekte.

Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetzespaket auch weitere wichtige Änderungen beschlossen, die u.a. zusätzliche gemeindliche Windenergiegebiete und Änderungen von Anlagentypen betreffen. Stellenweise hat er aber auch Hürden aufgebaut, die Sie kennen müssen – vor allem für Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten.

Doch was bedeutet das konkret für Projektierer? In unserem WebSeminar für Projektentwickler, Planungsbüro oder EVUs erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, potenzielle Stolpersteine und Handlungsempfehlungen für Ihre Planungspraxis. Dies geschieht anhand von sechs praktischen Beispielen.

 

21.04.2026

09:30-13:00

575,00 € | Standardpreis
475,00 € | Mitgliedspreis

 

Diese Inhalte erwarten Sie:

  • Genehmigungen nach § 6b WindBG im Fokus: Was regelt der Nachfolger des bisherigen § 6 WindBG und wie profitieren Sie von den Genehmigungserleichterungen in
  • Beschleunigungsgebieten?
  • Raumordnungs- und Baugesetzbuchänderungen: Welche Auswirkungen haben die Ergänzungen auf bereits ausgewiesene oder geplante Windenergiegebiete?
  • Beteiligung der Flugsicherungsbehörden: Änderungen bei Typenänderungen und Höhenanpassungen – was gilt künftig bei § 16b BImSchG?
  • Genehmigung von Speichern: Helfen die Neuregelungen und wo bleiben Lücken?
  • Diskussion um § 249 Abs. 2 BauGB und § 1 WindBG: Wie wirken sich Einschränkungen im Außenbereich u.a. auf unternehmensnahe Windparkprojekte zur Direktbelieferung aus?