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EEG 2014 - ein Paradigmenwechsel! Zukünftiges Strommarktdesign

Die Energiewende bleibt ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die Große Koalition strebt eine schnelle und grundlegende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Noch im Sommer 2014 soll ein neues EEG verabschiedet werden, das eine grundlegende Reform des Fördersystems Erneuerbarer Energien, insbesondere im Hinblick auf die Regelung des Ausbaus, der Vergütung und der Markt- und Systemintegration Erneuerbarer Energien sowie auf die Möglichkeit zur Befreiung von der EEG-Umlage beinhalten wird.

Die Reform wird Auswirkungen auf die Ausgestaltung des künftigen Strommarkt-designs haben: Konventionelle Kraftwerke sind - trotz des Zubaus Erneuerbarer Energien - als Teil des nationalen Energiemixes weiterhin unverzichtbar. Diese müssen zukünftig jedoch hocheffizient und flexibel sein, um rentabel betrieben werden zu können. Was bedeutet dies für den Strommarkt der Zukunft?

Wir bieten Ihnen einen Überblick über die anstehenden einschneidenden Reformen des Rechtsregimes zur Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie über die damit verbundenen Auswirkungen auf das Strommarktdesign der Zukunft. Es referieren: Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB: Rechtsanwalt Thoralf Herbold, Rechtsanwältin Dr. Carmen Schneider.

Anmeldung: Gerne können Sie sich schon jetzt (spätestens jedoch bis zum 14. April 2014) bei Kerstin Theis unter ktheis@goerg.de anmelden. Für Fragen steht sie Ihnen gerne unter +49 221 33660-627 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Veranstalter: Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Termin: 13. Mai 2014, ab 08:30 Uhr
Ort: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg