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Direktvermarktungsverträge: Aktuelle Trends und neue Herausforderungen

Basierend auf dem EEG 2014 müssen sich Anlagenbetreiber, Investoren und finanzierende Banken von erneuerbaren Energieprojekten mit veränderten Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Für Neuanlagen, die ab dem 1. August 2014 bzw. dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen worden sind, ist die Direktvermarktung regelmäßig obligatorisch, um von der staatlichen Förderung in Form der Marktprämie profitieren zu können. Ein Anspruch auf Marktprämie setzt unter anderem voraus, dass der Direktvermarktungsunternehmer die Einspeiseleistung der Anlage jederzeit ferngesteuert reduzieren darf.

Neuanlagen ab 2016 sind darüber hinaus bislang nicht gekannten Marktrisiken ausgesetzt. Bei länger andauernden negativen Preisen an der Strombörse entfällt der Anspruch des Anlagenbetreibers auf finanzielle Förderung durch die Marktprämie.

Die Veranstaltung des Kompetenzteams für Energie- und Infrastrukturinvestments HL Germany stellt aktuelle Trends, Strukturen und Empfehlungen im Rahmen der Gestaltung der immer wichtiger werdenden Direktvermarktungsverträge vor und beleuchtet, wie man mit den veränderten Rahmenbedingungen am besten umgeht, um auch in Zukunft stabile Erträge zu generieren. Vortragende sind Frau Dr. Carla Luh (Counsel) und Herr Dr. Alexander Koch (Associate), beide Rechtsanwälte von Hogan Lovells und Mitglieder des Kompetenzteams.

Veranstalter: Hogan Lovells International LLP
Termin: 15. April 2015, 9:00 - 10:30 Uhr
Ort: Hogan Lovells International LLP, Konferenzbereich, 8. Etage, Alstertor 21, 20095 Hamburg