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Direktvermarktung von Windenergie - Was ändert sich mit dem EEG 2014?

Die Direktvermarktung bietet seit 2009 die Möglichkeit, die Vermarktung des erzeugten Stromes selbst in die Hand zu nehmen. Voraussichtlich wird am 1. August 2014 das EEG 2014 das derzeit geltende EEG 2012 ablösen – mit einer entscheidenden Neuerung: Grundsätzlich muss der gesamte Strom direkt vermarktet werden, ein Anspruch auf die feste Einspeisevergütung besteht nur noch in Ausnahmefällen. Dies bedeutet einen Umbruch in der vergütungsrechtlichen Systematik des EEG. Die Bedeutung der Direktvermarktung steigt damit noch einmal immens und gleichzeitig die Notwendigkeit, die komplexen gesetzlichen Regelungen zu kennen.

Das lernen Sie in diesem VDI Wind-Seminar:

  • Chancen für die Windenergie zur Vermarktung von Windstrom
  • Die Änderungen des EEG und ihre Marktauswirkungen
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Direktvermarktung vorliegen?
  • Welche Direktvermarktungsformen gibt es und was sind die Vor- und Nachteile?
  • Die notwendigen Schritte von der Vertragsvorbereitung bis zur Durchführung
  • Inhalte von Direktvermarktungsverträgen - Worauf sollten Sie achten?
  • Anpassungsbedarf für bestehende Direktvermarktungsmodelle
  • Bedeutung der Direktvermarktung für den Regelleistungsmarkt
  • Voraussetzungen für den Fernsteuerbarkeitsbonus – Lohnt es sich?

Veranstalter: VDI Wissensforum GmbH
Termin: 03. - 04. September 2014
Ort: Best Western Plus Hotel Böttcherhof, Wöhlerstr. 2, 22113 Hamburg