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Artenschutz in der Genehmigungspraxis: aktuelle Brennpunkte
Was gilt aktuell im Artenschutzrecht für Windprojekte – und was nicht mehr? Mit dem Auslaufen von § 6 WindBG und der nun beschlossenen Umsetzung von RED III ändert sich die Rechtslage grundlegend. Wie funktioniert die modifizierte Artenschutzprüfung künftig? Wer trägt wann die Nachweispflicht – und was bedeutet das für die Ausgleichsabgabe und die Genehmigungsfähigkeit?
Auch die Signifikanzbewertung nach § 45b/c BNatSchG wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Brutvogelliste ist maßgeblich? Welche Rolle spielt die Probabilistik? Und wann ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme zulässig – z. B. bei fehlenden Alternativen oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit?
18.06.2026
09:30 - 12:50
575,00 € | Standardpreis
475,00 € | Mitgliedspreis
Folgende Inhalte erwarten Sie:
• Artenschutzrechtliche Anforderungen in Windenergiegebieten
• Aktuelle Rechtslage: Was RED III jetzt regelt
• Signifikanzbewertung nach § 45b/c BNatSchG: Prinzipien, Listen, Probabilistik
• Ausnahmeprüfung: Alternativen, Erhaltungszustand, Zumutbarkeit