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Artenschutz in der Genehmigungspraxis: aktuelle Brennpunkte

Bundesverband WindEnergie e.V.
Veranstalter: Bundesverband WindEnergie e.V.
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Was gilt aktuell im Artenschutzrecht für Windprojekte – und was nicht mehr? Mit dem Auslaufen von § 6 WindBG und der nun beschlossenen Umsetzung von RED III ändert sich die Rechtslage grundlegend. Wie funktioniert die modifizierte Artenschutzprüfung künftig? Wer trägt wann die Nachweispflicht – und was bedeutet das für die Ausgleichsabgabe und die Genehmigungsfähigkeit?

Auch die Signifikanzbewertung nach § 45b/c BNatSchG wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Brutvogelliste ist maßgeblich? Welche Rolle spielt die Probabilistik? Und wann ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme zulässig – z. B. bei fehlenden Alternativen oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit?

 

18.06.2026

09:30 - 12:50

575,00 € | Standardpreis
475,00 € | Mitgliedspreis

 

Folgende Inhalte erwarten Sie:

• Artenschutzrechtliche Anforderungen in Windenergiegebieten

• Aktuelle Rechtslage: Was RED III jetzt regelt

• Signifikanzbewertung nach § 45b/c BNatSchG: Prinzipien, Listen, Probabilistik

• Ausnahmeprüfung: Alternativen, Erhaltungszustand, Zumutbarkeit

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