Event-Details

Aktuelle Herausforderungen bei der Planung von Windenergieanlagen

Sheraton Hannover Pelikan Hotel, Pelikanplatz 31, 30177 Hannover

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Rechtsseminar der DOMBERT Rechtsanwälte

In ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ haben die Regierungsparteien das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 80 % zu erhöhen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen und den Strom aus konventionellen Energieträgern zu ersetzen, bedarf es zwingend eines massiven Ausbaus der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Dazu will Robert Habeck, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, mit einem so genannten „Wind-an-Land-Gesetz“ unter anderem dafür sorgen, dass zwei Prozent der Landesfläche gesetzlich für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist ein weiteres Anliegen. Eine bundeseinheitliche Bewertungsmethode soll bei der Artenschutzprüfung Klarheit schaffen und die teils erheblich voneinander abweichenden Maßstäbe in den Bundesländern ersetzen. Zudem sollen technische Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen den Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz entschärfen. Überdies sollen die personell dezimierten Genehmigungsbehörden durch externe Projektteams entlastet werden. Auch
soll eine Klarstellung der Umsetzungsfristen für Genehmigungen geregelt werden, um die zum Teil erheblichen Bearbeitungsdauer bei einzelnen Fachbehörden zu verkürzen.

Damit die Ampel aber auch in der Praxis auf „grün“ geschaltet wird, müssen im Genehmigungsverfahren regelmäßig Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Die Tagung bietet vor diesem Hintergrund einen Überblickt über die neuen gesetzlichen Regelungen und einen Streifzug durch aktuelle Probleme der Planungs- und Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen. Sie zeigt Wege und Ansätze auf, wie typische Herausforderungen gemeistert werden und Verfahren beschleunigt werden können, angefangen bei Fragen einer (unwirksamen und) nicht entgegenstehenden Regional- und Bauleitplanung, artenschutzrechtlichen Hürden, Turbulenz- und Sicherheitsabständen, Belangen von Luftfahrt und Deutschem Wetterdienst oder der Überwindung denkmalschutzrechtlicher Belange. Dazu kommen aktuell immer öfter Themen im Zusammenhang mit dem Repowering und dem Abbau oder dem Weiterbetrieb älterer Windenergieanlagen.

Hierzu referieren auch in diesem Jahr wieder unsere Experten aus Wissenschaft, Technik und unserer Kanzlei. Das Seminar richtet sich an Projektierer und Betreiber, Vertreter der Genehmigungs- und Planungsbehörden, Rechtsanwälte und Gutachter.

Die Teilnahme kann vor Ort oder am Bildschirm erfolgen.

Programm & Anmeldung