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Same same but different? Der internationale Markthochlauf von Wasserstoff kommt auf Touren Chatham Partners gibt einen Überblick über die Anforderungen beim Import von grünem Wasser-stoff

Nachdem sich die Expert:innen von Chatham Partners Marieke Lüdecke, Dr. Christos Paraschiakos, Hannah Randau und Jonas Versen in ihrem vorherigen Artikel mit dem nunmehr feststehenden Rechtsrahmen bzw. der Definition für Grünen Wasserstoff befasst haben, beschäftigt sich der heutige Artikel mit Fragen des Imports und der Zertifizierung von Grünem Wasserstoff.

Same same but different? Der internationale Markthochlauf von Wasserstoff kommt auf Touren
MQ-Illustrations/stock.adobe.com

Internationaler Markthochlauf für Wasserstoff

Da die europäischen Produktionskapazitäten für Wasserstoff noch sehr beschränkt sind, der Energiebedarf aber steigen wird, wird die EU in den nächsten Jahren stark auf Importe angewiesen sein. Nach dem REPowerEU-Plan der Europäischen Kommission sollen alleine bis 2030 10 Millionen Tonnen Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen in die EU importiert werden. Deutschland setzt insofern auf internationale Kooperationen und hat bereits Wasserstoffpartnerschaften unter anderem mit Australien und Namibia und diese Woche mit Südafrika ins Leben gerufen. Um den weltweiten Markthochlauf für Wasserstoff und die Lieferung von nachhaltigen Energieträgern auf Wasserstoffbasis nach Deutschland und Europa anzukurbeln, hat Deutschland zudem der Stiftung H2Global ein Fördervolumen von mittlerweile insg. EUR 5 Mrd. zugesagt (siehe dazu auch unseren Insight-Beitrag). Aber auch die EU plant, sich mittels der Europäischen Wasserstoffbank massiv für den Markthochlauf von Grünem Wasserstoff zu engagieren. Anfang Juni verkündeten BMWK und Kommission eine Partnerschaft von H2Global und der Europäischen Wasserstoffbank, um die unternommenen Anstrengungen zu bündeln.

Import von Grünem Wasserstoff

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Anteil erneuerbarer Energie in ihrem Energiemix kontinuierlich zunimmt. Für die Industrie und den Transportsektor gibt es dabei konkrete Zielvorgaben für die Verwendung von Grünem Wasserstoff. Dabei stellen die europäischen Rechtsakte klar: Diesen Wasserstoff dürfen die Mitgliedstaaten auch importieren.

Wann Wasserstoff als „grün“ zu bezeichnen ist, haben wir bereits im ersten Artikel dieser Blogserie erläutert. Die dort beschriebenen Vorgaben gelten unabhängig davon, ob der Wasserstoff importiert oder in Europa hergestellt wurde. Der Grundstein für die erhoffte Investitionssicherheit dürfte damit gelegt sein. Allerdings stellen sich zusätzliche Fragen: Wie ist beispielsweise der Anteil von Grünem Strom im Energiemix zu berechnen, wenn es im Herstellungsland keine Gebotszonen für Strom gibt, wie das in Europa der Fall ist? Und wie ist der Anteil erneuerbarer Energien zu berechnen, wenn überhaupt nur ein Teil des Landes elektrifiziert ist? Solche Fragen wird die Kommission wohl erst anhand praktischer Fälle beantworten können.

Zertifizierung von Grünem Wasserstoff

Dass der (importierte) Wasserstoff tatsächlich grün ist, werden internationale Produzenten und Lieferanten sich regelmäßig auf der Basis sog. Freiwilliger Zertifizierungssysteme, die von der Kommission anerkannt wurden, bestätigen lassen müssen. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung; die o. g. Zielvorgaben für Grünen Wasserstoff dürften jedoch zu Marktzwängen führen, die eine Zertifizierung wirtschaftlich sinnvoll machen.

Mit dem Hochlauf der der internationalen Wasserstoffwirtschaft wird folglich auch der Bedarf nach (freiwilligen) Zertifizierungssystemen zunehmen. Auch wenn bisher kein Zertifizierungssystem für Grünen Wasserstoff von der Kommission anerkannt worden ist, melden erste Markteilnehmer die Einreichung entsprechender Konzepte bei der Kommission. Eine Anerkennungsentscheidung der Kommission vor Verabschiedung von RED III erscheint jedoch unwahrscheinlich, weshalb eine Entscheidung frühestens nach der Sommerpause zu erwarten ist.

Neben Zertifikaten für Grünen Wasserstoff sieht der RED III-Entwurf außerdem vor, dass der auf dem Strommarkt existierende Handel mit Herkunftsnachweisen auf Wasserstoff ausgeweitet werden soll. Mit den praktischen Voraussetzungen und Konsequenzen dieser Ausweitung befassen wir uns im nächsten Beitrag zu unserer Blogserie. In diesem Zusammenhang gehen wir auch auf die Umsetzung der Vorgaben hinsichtlich der Verwendung Grünen Wasserstoffs für die Sektoren Transport, Industrie, Schifffahrt und Luftfahrt ein.

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