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Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) – Firstbegrenzung und Digitalisierung könnten Wind-Projekte deutlich beschleunigen

Am 14. Juni 2024 wurde die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) vom Bundesrat verabschiedet.

Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) –
Adobe Stock/Negro Elkha

Am 14. Juni 2024 wurde die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) vom Bundesrat verabschiedet, nachdem sie zuvor den Bundestag passiert hatte. Der Gesetzentwurf war bereits seit Mitte 2023 im parlamentarischen Verfahren gewesen.

Ins neue Gesetz wird erstmals das Klima als schützenswertes Gut aufgenommen. Zudem beinhaltet der Text verschiedene Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere im Bereich der Windenergie, aber auch für Industrieanlagen wie Elektrolyseure.

Genehmigungsfristen verkürzt

In der Vergangenheit waren insbesondere Dauer von Genehmigungsverfahren und Umfang der schriftlich einzureichenden Genehmigungsunterlagen große Hemmnisse für die effiziente Umsetzung von Onshore-Windprojekten. Zukünftig werden diese zentralen Aspekte signifikant vereinfacht. Die Genehmigungsfrist kann nur einmalig für maximal drei Monate verlängert werden, bislang war dies theoretisch unbegrenzt möglich. Verlängert werden kann diese Frist nur mit Zustimmung des Antragstellers. Zudem kann der Fristbeginn nicht durch wiederholtes Nachfordern seitens der Genehmigungsbehörden verzögert werden. Stattdessen muss die Behörde künftig die Genehmigungsunterlagen innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit prüfen. Sollte sie den Antragsteller innerhalb dieses Zeitfensters nicht zur Ergänzung des Antrags auffordern, wird von der Vollständigkeit ausgegangen. Für den Fall, dass die Unterlagen aus Sicht der Behörde noch nicht vollständig sind, beginnt die Frist mit Eingang der von der Behörde erstmalig nachgeforderten Unterlagen zu laufen. Eingegangene Stellungnahmen anderer Behörden sind unverzüglich an den Antragsteller weiterzuleiten. Zukünftig entfällt außerdem die Durchführung einer vorläufigen Gesamtprognose sowie einer vorläufigen Umweltverträglichkeitsprüfung für einen positiven Vorbescheid zum Projekt. Damit erhalten die Projektplaner schnellere Planungssicherheit. Ein wichtiger Aspekt des novellierten Gesetzes betrifft auch die Änderung des Anlagentyps während des Genehmigungsverfahrens. Sollte die Behörde nicht innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung zur Typenänderung treffen, gilt die Änderung als genehmigt.

Elektronische Einreichung von Unterlagen

Die Gesetzesreform treibt auch die Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens voran. Die Behörde kann vom Antragssteller fordern, die Unterlagen elektronisch einzureichen. Sie kann vom Antragsteller jedoch zusätzlich verlangen, dass Unterlagen in Papierform übermittelt werden, sofern eine Bearbeitung andernfalls nicht möglich ist.

Repowering von Windenergieanlagen

Für das Repowering von Windenergieanlagen ergeben sich zukünftig ebenfalls Änderungen. Zukünftig soll bei Repowering-Projekten nur noch der Unterschied zum vorbelasteten Zustand geprüft werden ( „Deltaprüfung“), also nur insoweit, als durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Darüber hinaus ist künftig keine „Betreiberidentität“ zwischen Altanlagen- und Neuanlagen-Betreibern erforderlich.

Fazit

Die Änderungen durch das novellierte BImSchG können zu einer spürbaren Beschleunigung der Genehmigungszeiträume für Neu- und Repoweringprojekte im Windbereich führen. Die klaren Regelungen zu Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen begrüßt die Branche sehr. Die Vorgaben zur elektronischen Einreichung von Unterlagen sind ein erster Schritt, um den Genehmigungsprozess zu digitalisieren. Hier sind allerdings noch weitere Anpassungen notwendig, um beispielsweise für alle Bundesländer einheitliche, standardisierte digitale Antragssysteme zu implementieren. Nächster entscheidender Schritt ist, die neuen Regelungen in den Behörden zur Anwendung zu bringen.

 

Über Constantin Lange

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Beim Cluster bin ich für den Bereich Forschung und Innovation zuständig und bin damit die Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Wind – und Solarenergie sowie im Themenfeld Wärme. Über unsere Fachforen und verschiedene Veranstaltungsformate verantworte ich u.a. direkte Informations- und Diskussionsformate für unsere Mitgliedsunternehmen.