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Grüner Wasserstoff: Was bedeutet das eigentlich genau?
Barcamp Grüner Wasserstoff am 2. Juni: Sessionangebot mit Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen mit Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht
Das Barcamp steht ganz im Zeichen des grünen Wasserstoffs. Dabei sollen über die technologischen Kniffligkeiten hinaus andere mögliche Einflussfaktoren im Fokus stehen. Aber was genau ist eigentlich grüner Wasserstoff? Aus der Perspektive eines Naturwissenschaftlers ist die Antwort klar: H2. Aus rechtlicher Sicht ist die Antwort nicht ganz so eindeutig. Anders als der Naturwissenschaftler ist der Gesetzgeber nämlich frei, den Begriff "Grüner Wasserstoff" nach seinen Vorstellungen zu definieren und an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen.
Naheliegend scheint zunächst ein Verständnis, wonach Wasserstoff immer dann „grün“ ist, wenn zur Erzeugung erneuerbare Energien eingesetzt worden sind. Doch greift dieses Verständnis zu kurz. Vielmehr sind gerade für den Verkehrsbereich bestimmte Privilegierungen für den Einsatz von Wasserstoff an weitere Voraussetzungen geknüpft. Eine Produktion aus erneuerbaren Energieträgern reicht daher nicht (immer) aus, um grünen Wasserstoff herzustellen.
Die Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor werden derzeit auf europäischer Ebene weiterentwickelt und in der Branche intensiv diskutiert. Die künftigen europäischen Standards werden einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Marktentwicklung haben. Grund genug, einmal näher hinzuschauen und der Frage nachzugehen: Unter welchen Voraussetzungen darf Wasserstoff nach den Vorstellungen des Gesetzgebers „grün“ erscheinen?
Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht wird das Begriffsverständnis von grünem Wasserstoff auf deutscher und europäischer Ebene vorstellen und lädt dazu ein, beim Barcamp Grüner Wasserstoff am 2. Juni 2021 gemeinsam die Auswirkungen für die Praxis zu diskutieren.
Über die Stiftung Umweltenergierecht:
Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende beschäftigt. Neues Recht ist bei der Energiewende die zentrale Voraussetzung dafür, dass technische Innovationen umgesetzt werden, der Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranschreitet und die erforderlichen Systemveränderungen erfolgen. Daher wurde die Stiftung Umweltenergierecht am 1. März 2011 in Würzburg als unabhängige rechtswissenschaftliche Zukunftswerkstatt für den Rechtsrahmen der Energiewende gegründet. Die Würzburger Rechtswissenschaftler gehen der Frage nach, wie sich der Rechtsrahmen verändern muss, damit die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden.