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"Gebäudemodernisierungsgesetz verlangsamt die Wärmewende" Kommentar zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Im folgenden Kommentar ordnet Steffen Bechtel, Hamburger Energiewerke, den Gesetzesentwurf kritisch ein.

"Gebäudemodernisierungsgesetz verlangsamt die Wärmewende"
Hamburger Energiewerke

Fünf Gründe warum das Gebäudemodernisierungsgesetz die Wärmewende verlangsamt

Am 13. Mai 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Kabinettsbeschluss die nächste Hürde genommen. Das Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und geht jetzt ins parlamentarische Verfahren. Da die wesentlichen Inhalte des Gesetzes an zahlreichen Stellen bereits öffentlich transportiert wurden, soll es an dieser Stelle um die Auswirkungen auf die Wärmewende aus der Perspektive der Fernwärme gehen.

Die Hamburger Energiewerke betreiben in Hamburg das große Fernwärmenetz sowie mehrere Wärmenetze im Stadtgebiet, unter anderem in Wilhelmsburg. Wir versorgen so rund ein Viertel der Hamburgerinnen und Hamburger mit Wärme.

Aus unserer Sicht ist dieses Gesetz, in seiner jetzigen Form mit großen Herausforderungen für die Fernwärme verbunden, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind zwingend geboten. Fünf Gründe, warum der aktuelle Entwurf des GModG schlecht für die Wärmewende ist:

1.       Die Emissionslücke im Gebäudesektor wird steigen

Deutschland hat sich im Rahmen der Effort-Sharing-Regulierung zu Emissionsminderungszielen gegenüber der EU verpflichtet. Der Expertenrat für Klimafragen geht in seinem aktuellen Prüfbericht allerdings davon aus, dass dieZiele für 2030 um 60-100 MtCO2eq verpasst werden. Die Einsparungen u.a. im Gebäudesektor sind zu gering, wobei die Auswirkungen des geplanten GModGs in der Projektion noch nicht abgebildet sind. Da das Gesetz fossile Heizungen weiter ermöglichen wird und erst ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan vorsieht, sind Mehremissionen im Vergleich zum alten GEG naheliegend. Mehremissionen müssten durch Zukauf von Zertifikaten kompensiert werden. Dieses Geld wäre in der Wärmewende über gezielte Förderung besser angelegt. Der Gesetzesentwurf sieht eine Überprüfung erst in 2030 vor, also dem Jahr der Zielerreichung. Damit wird das Thema an eine zukünftige Regierung weitergereicht, die voraussichtlich starke Korrekturen vornehmen muss, um die Klimaziele zu erfüllen.

2.       Fehlende Planungssicherheit durch Rechtsunsicherheit

Die Fernwärme benötigt Planungssicherheit für die Transformation. Wärmenetzbetreiber haben in den letzten Jahren umfassende und langfristige Pläne erarbeitet, wie die Fernwärmeversorgung klimaneutral wird. In Hamburg soll dies bereits in 2040 erfolgen. Gegen das GModG werden Verfassungsbeschwerden erwartet. Grund sind die oben genannten Zielverfehlungen und das „Verschlechterungsverbot“ beim Klimaschutz in Verbindung mit Art. 20a GG. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage lassen sich aktuell nicht seriös einschätzen. Allein die Möglichkeit, dass der Rechtsrahmen aufgrund eines Urteils an entscheidender Stelle überarbeitet werden müsste, bedeutet Unsicherheit für alle beteiligten Akteure.

3.       Ohne schlüssiges Gesamtkonzept keine Planungssicherheit

Der gesetzliche Rahmen auf Bundesebene muss das Bundesziel Klimaneutralität 2045 erkennbar abbilden. Entsprechende Gesetzesnovellen müssen den geeigneten Langfristrahmen für die Wärmewende setzen. Das GModG, im Speziellen die spät startende Bio-Treppe beim Einbau neuer fossiler Heizungen und ihre weitere Ausgestaltung setzen hier widersprüchliche Signale. Zum einen ist da die Frage der Verfügbarkeit von Biomethan, zu der der Gesetzgeber keine belastbaren Aussagen trifft und dies realistisch auch noch nicht kann. Das realisierbare Potenzial wird zu Recht vielerseits in Zweifel gezogen. Noch nicht ausdefiniert ist außerdem die in den GModG-Eckpunkten der Fraktionsspitzen vom 24. Februar genannte Grüngasquote. Biomethan soll zudem auch noch eine relevante Rolle in der Industrie- und im Verkehrssektor spielen. Knappheiten werden zum Preistreiber, der für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum einzuschätzen ist.  

Zum anderen wäre da die Frage der Infrastrukturplanung. Aktuell befindet sich eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundestag, das Gasnetzbetreibern einen Rückzug aus der Gasversorgung ermöglichen soll. Die Kündigung von Anschlüssen ist vor allem da sinnvoll, wo nur wenige Kunden an Verteilnetzsträngen verbleiben, wenn vermehrt Fernwärme oder Wärmepumpen genutzt werden. Das GModG signalisiert wiederum eine langfristige uneingeschränkte Weiternutzung der Erdgasinfrastruktur und konterkariert die Planungen. Beides passt nicht zusammen. Gasnetzbetreiber müssten zur Erfüllung des Biomethanbedarfs außerdem in großem Umfang in ihre Infrastruktur investieren, um Biomethananlagen anzuschließen, die ihr Gas bisher vor Ort verstromt haben. Investitionen, die in Strom- und Wärmnetzen wahrscheinlich sinnvoller eingesetzt sind.

4.       Asymmetrische Anforderungen zwischen fossilem Erdgas und der Fernwärme behindern den Fernwärmeausbau

Dekarbonisierungsanforderungen für die Fernwärme regelt das Wärmeplanungsgesetz. Ab 2030 sollen in jedem Wärmenetz mindestens 30 Prozent Erneuerbare Energie oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden. In 2040 steigt dieser Wert auf 80% sowie auf 100% in 2045. Die Bio-Treppe bleibt deutlich unter diesen Anforderungen und sieht aktuell auch keine 100% Stufe in 2045 vor. Hier handelt es sich um eine klare Bevorzugung von Erdgasheizungen ohne nachvollziehbaren Grund. Die Kundenentscheidung für einen Fernwärmeanschluss wird erschwert, wenn fossile Alternativen über asymmetrische Anforderungen künstlich bevorzugt werden. Wenn der Gesetzgeber eine Bio-Treppe einführen möchte, so müssen die Zwischenschritte mit den Vorgaben der Fernwärme harmonisiert werden.

5.       Investitionen in die klimaneutrale Fernwärme werden erschwert

Fernwärmebetreiber werden in den kommenden Jahren massiv in ihre Erzeugerparks investieren, um den klimaneutralen Anteil in der Versorgung zu erhöhen. Die Hamburger Energiewerke gehören hier bundesweit zu den Vorreitern. Diese Investitionen müssen sich refinanzieren.  Dies zeigt noch einmal die Relevanz von Förderprogrammen. Gleichzeitig steht die Fernwärme im Wettbewerb mit anderen Lösungsoptionen. Durch das GModG käme neben der Wärmepumpe der Gaskessel als Benchmark zurück.  Die künstliche preisliche Attraktivität der fossilen Energieträger setzt Fernwärmeversorgern starke Grenzen in ihren Investitionsmöglichkeiten und stellt somit die Umsetzung vieler Langfristpläne infrage.

Mit der Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, der auskömmlichen Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sowie dem Wärmepaket stehen in 2026 weitere wichtige Weichenstellungen für die Wärmewende an. Das Gebäudemodernisierungsgesetz muss Teil eines stimmigen Gesamtrahmens für die Wärmewende sein. Die Hamburger Energiewerke setzen daher auf Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Positiv nehmen wir zur Kenntnis, dass die Bürgerschaft sich für einen Erhalt der Länderöffnungsklausel ausgesprochen hat und Hamburg die Möglichkeit eigener Vorgaben für Heizungen offenhalten möchte.

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von EEHH Gastautor