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Forschungsförderung für Unternehmen Interview mit Marvin Natz, EurA AG

Im folgenden Interview erläutert Marvin Natz, EurA AG, die Forschungszulage für Unternehmen.

Forschungsförderung für Unternehmen
Marvin Natz, EurA AG

EEHH: Lieber Herr Natz, es wird erwartet, dass in Zukunft 90% der Bundesförderungen für Forschung und Entwicklung über die Forschungszulage abgedeckt werden könnten. Das klingt sehr optimistisch. Wie funktioniert die Forschungszulage und welche Vorteile machen sie so interessant?

Marvin Natz: "Die Antragstellung der Forschungszulage erfolgt zweistufig. Der erste Schritt geht über eine fachliche Begutachtung seitens der BSFZ zur Feststellung der FuE-Kriterien – dies erfolgt innerhalb von max. 3 Monaten! Ein Vorteil für die Antragsteller liegt hierbei darin, dass die Antragstellungen, im Vergleich zu anderen Fördermitteln, nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Da die Förderung steuerrechtlich geltend gemacht wird, existiert auch kein sogenannter Fördertopf, welcher ausgeschöpft werden könnte. Der zweite Schritt geht über eine Antragstellung beim Finanzamt, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Der Abruf erfolgt dann über die nächstanstehende Steuererklärung. Diese Aspekte machen die Steuerliche Forschungszulage zu einer vergleichlosen, attraktiven Fördermöglichkeit."

EEHH: Ich kann also auch für bereits gestartete Projekte nachträglich Förderung beantragen. Damit ist aus meiner Sicht ein Haupthindernis bei der Projektförderung eliminiert, das insbesondere Unternehmen bisher von Förderungen abgehalten hat, die vorangehen wollten, statt lange auf Förderung zu warten. Kann ich auch für zukünftige Projekte oder Projekte, die gerade in der Mitte der Laufzeit sind, Mittel über die Forschungszulage beantragen?

Marvin Natz: "Das stimmt, die Aufwendungen lassen sich bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen. Aufwendungen für 2020 müssen also bis zum 31.12.2024 bei der BSFZ beantragt werden. Die Forschungszulage lässt sich zudem bis zu 3 Jahre in die Zukunft beantragen, um sich bereits jetzt eine finanzielle Planungssicherheit schaffen zu können. Aktuell wäre dies also bis zum 31.12.2027 möglich. Eine Antragstellung von entsprechend aktuell laufenden Projekten ist somit möglich und auch üblich."

EEHH: Was genau kann gefördert werden? Neben Forschung auch Entwicklungsarbeiten - das hört sich sehr breit an. Was ist ausgeschlossen? Können Sie konkrete Beispiele nennen?

Marvin Natz: "Förderfähig sind grundsätzlich die internen Personalaufwendungen, also die Arbeitgeberbruttogehälter der am Projekt beteiligten Mitarbeiter für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Tätigkeiten wie bspw. Verwaltung, Marketing oder auch Vertrieb wären nicht förderfähig. Darüber hinaus sind FuE-Aufträge an Dritte förderfähig. Standardmäßige Sach- bzw. Materialkosten sind nicht förderfähig. Dem Wachstumschancengesetz sei Dank sind zudem abschreibbare, bewegliche Wirtschaftsgüter förderfähig, wenn das Projekt nach dem 27.03.2024 begonnen wurde. Hierbei lässt sich der Wertverlust entlang der Projektlaufzeit anrechnen."

EEHH: Ein konkretes Anwendungsbeispiel, das vielleicht nicht sofort in den Kopf kommt: Ich habe ein Projekt gestartet, brauche aber noch Unterstützung bei der Software-Entwicklung und bekomme niemanden zu dem Gehalt. Könnte ich Personalkosten für eine Person fördern lassen und damit eine Person bei höherem Gehalt anstellen als ursprünglich geplant?

Marvin Natz: "Das wäre prinzipiell tatsächlich so anwendbar und ist auch der Sinn einer solchen FuE-Förderung – die Hebelung der FuE-Aufwendungen eines Unternehmens. Im ersten Schritt werden Personalaufwendungen pro Projektjahr beantragt, ohne Nennung von Mitarbeitern. Erst beim Antrag ggü. dem Finanzamt sind die Stundennachweise vorzulegen. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen müssen natürlich vorab weitestgehend beantragt und bewilligt worden sein, jedoch kann auch ein neuer Mitarbeiter ein Teil des Projekts werden."

EEHH: Wie hoch ist die Förderquote und wie hoch die maximale Fördersumme?

Marvin Natz: "Die internen Kosten werden mit 25 % (bzw. 35 % bei KMU ab dem 28.03.2024) und die externen Kosten mit 15 % (bzw. 24,5 % bei KMU ab dem 28.03.2024) bezuschusst. Die maximale Projektsumme beläuft sich ab dem 28.03.2024 auf 10 Mio. € - davor waren es 4 Mio. €."

EEHH: Von wem kommen die Mittel? Ist die Zulage auf bestimmte Unternehmensgrößen oder Branchen beschränkt?

Marvin Natz: "Die Steuerliche Forschungszulage ist tatsächlich unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Die Förderung ist eine steuerrechtliche Vergünstigung, dessen Anrechnung über die Steuerklärung erfolgt – gute Nachricht: ohne Steuerlast erfolgt eine Auszahlung der Mittel. Das Ganze erfolgt steuerfrei."

EEHH: Können auch Kooperationsprojekte mit Partnern über die Zulage teilfinanziert werden?

Marvin Natz: "Es besteht die Möglichkeit, Kooperationsprojekte, auch mit verbundenen Unternehmen, zu beantragen. Hierbei muss jeder Projektpartner einen Antrag stellen, um die eigenen Aufwendungen geltend machen zu können. Es besteht sogar die Möglichkeit, die Forschungszulage neben bereits für dasselbe Projekt laufende Förderungen zu nutzen – Doppelförderungen natürlich ausgeschlossen."

EEHH: Wie läuft der Antragsprozess und wie aufwändig ist er? Können Unternehmen die Anträge selbst stellen?

Marvin Natz: "Die Schwierigkeit bei der Beantragung liegt darin, sein gesamtes Projekt in 4.000 Zeichen (~1 DinA4 Seite) so zu beschreiben, dass der Gutachter es als FuE einschätzt. Die gesamte Antragstellung erfolgt online und die Gutachter bescheiden stets innerhalb von maximal 3 Monaten. Der Fördermittelabruf kann dann mit der nächsten Steuererklärung erfolgen. Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Prozess der Antragstellung vergleichsweise angenehm und effizient ist. Jahrelange Expertise sowohl bei der Antragstellung als auch beim Fördermittelabruf helfen natürlich dabei, den Prozess für das Unternehmen effizient und erfolgsversprechend zu gestalten."

EEHH: Wo kann ich Unterstützung bekommen? Und welche Rolle spielt ihr als EurA AG?

Marvin Natz: "Wir – EurA AG – unterstützen Unternehmen seit über 25 Jahren dabei, ihre Innovationen zu realisieren. Konkret unterstützen wir bei der gesamten Antragstellung von FuE-Förderungen – die Identifikation förderfähiger Vorhaben, die Formulierung der Projektbeschreibung, das Ausarbeiten eines Arbeitsplanes sowie die Kalkulation und Dokumentation für den Fördermittelabruf. Durch unsere Unterstützung reduzieren wir den Aufwand beim Unternehmen auf ein Minimum. In der Regel fertigen wir nach einem 1-stündigen Projektworkshop die Projektbeschreibung und den Arbeitsplan an. Das Unternehmen nennt uns die voraussichtlichen Projektaufwendungen. Anschließend bereiten wir das Antragsformular so vor, dass das Unternehmen nur noch auf „Absenden“ klicken muss. Für den Fördermittelabruf bereiten wir die Kalkulationen und Dokumentationen so auf, dass diese vom Unternehmen 1:1 genutzt werden können. Eine kostenlose Ersteinschätzung hilft dabei, die grundsätzliche Förderfähigkeit abwägen zu können."

Vielen Dank für das spannende Interview!

Über Astrid Dose

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Reden, schreiben und organisieren – und das mit viel Spaß! So sehen meine Tage beim EEHH-Cluster aus. Seit 2011 verantworte ich die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing des Hamburger Branchennetzwerkes. Von Haus aus bin ich Historikerin und Anglistin, mit einem großen Faible für technische Themen.

von Astrid Dose