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EEHH-Einschätzung zu Wind-auf-See-Gesetz

Im folgenden Kommentar bewertet EEHH-Geschäftsführer Jan Rispens die aktuell geplanten Änderungen zum Wind-auf-See-Gesetz:

EEHH-Einschätzung zu Wind-auf-See-Gesetz
EEHH GmbH / Böthling

Nun soll es plötzlich alles sehr schnell gehen. Nachdem die Anhebung des Ausbauziels für Offshore-Wind für 2030 von 15 auf 20 Gigawatt bereits im Herbst durch das Bundeskabinett angekündigt wurde, blieb es lange Zeit sehr ruhig. Am vergangenen Dienstag wurde abends den Referentenentwurf der Gesetzesänderung am Wind-auf-See-Gesetz veröffentlicht, mit der Bitte an die Branche, innerhalb von weniger als 48 Stunden Stellung zu beziehen. Keine schöne Geste, da sie einen Trend untermauert, Teilbereiche der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft mit Gesetzesänderungen extrem kurzfristig zu konfrontieren. Dass eine Gesetzesvorlage jetzt vorliegt, begrüßen wir trotzdem, auch wenn die Branche zu etlichen wichtigen Punkten noch großen Gesprächsbedarf sieht.

Positiv ist natürlich, dass das Ausbauziel 2030 von 15 auf 20 GW angehoben wird. Dies war eine langjährige Forderung der Branche, die nach großen Kostensenkungen bei Offshore-Projekten längst überfällig war. Das zusätzlich ein Ausbauziel von 40 GW für das Jahr 2040 definiert worden ist, ist ebenfalls wichtig, da es erstens der Branche eine Entwicklungsperspektive bietet und zweitens zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik unbedingt erforderlich ist.

Soweit so gut. Viele wichtige Fragen bleiben aber offen oder kontrovers im Gesetzentwurf. So wurden im Gesetz neue Höchstpreise für die Ausschreibungen des Offshore-Stroms festgelegt, die vermeiden, dass nach den letzten erfolgten Ausschreibungsrunden obligatorische „Null-gebote“ abgegeben werden müssen, so wie es die aktuelle Gesetzeslage erzwingen würde. Gleichzeitig soll für die Ausschreibung zu einem „dynamischem Gebotsverfahren“ gewechselt werden, der letzten Endes den Strompreis der Windparks in die Höhe treiben dürfte. Ebenfalls wird das „Eintrittsrecht“ der Betreiber ausgehebelt, die bis 2017 Windparks auf bestimmten Meeresflächen vorentwickelt haben, diese nach 2025 zu einem bezuschlagten Gebotspreis zu realisieren – was zu Rechtstreit führen dürfte. Auch der konstruktive Vorschlag der Offshore-Branche zum „Contract-for-Differences“- Fördermodell zu wechseln, das seit Jahren erfolgreich in Großbritannien eingesetzt wird – und dort Projektfinanzierungskosten reduziert und gleichzeitig die Projektrealisierungswahrscheinlichkeit hoch hält - findet sich im Gesetzesentwurf nicht wieder.

Last not least sollen auch die Offshore-Flächen ausgeschrieben werden, auf denen später direkt Wasserstoff oder andere synthetische Energieträger produziert werden sollten, ohne dass die Windparks mit Stromkabel an Land angebunden sind. Dies bedeutet, den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt zu machen, solange es kein Nutzungskonzept gibt, durch das Wasserstoff wirtschaftlich produziert und an Land genutzt werden kann.

Insofern ist es gut, dass endlich ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, aber es bleibt ein großer Gesprächsbedarf. Die Anhebung des Offshore-Ausbauziels sollte nicht durch sehr ungünstige Ausschreibungsmodalitäten ausgehebelt werden, so dass möglicherweise keine Interessenten für die Flächen verbleiben.

Die komplette Stellungnahme verschiedener Offshore-Verbände finden Sie hier:

Über Jan Rispens

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Seit Gründung in 2011 ist Jan Rispens, als gelernter Elektrotechnik-Ingenieur, Geschäftsführer der EEHH Clusteragentur und seit 20 Jahren aktiv im Bereich nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz.

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