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EEHH-Kommentar zu Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018
Die Korrektur ist für die Windenergie an Land in Deutschland ausgesprochen wichtig und war überfällig.
Mit dem Preisniveau der bisher bezuschlagten Bürgerenergieprojekten können bereits genehmigte Windparks in den ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 schlicht nicht mithalten, da sie heute verfügbare Anlagentypen einsetzen. Die Politik ist jetzt gefordert, möglichst kurzfristig dafür zu sorgen, dass alle Windprojekte an Land, die in allen kommenden Ausschreibungen mitbieten, bereits über eine BImSchG-Genehmigung verfügen", so Jan Rispens, Geschäftsführer der Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH.
Link zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur: