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Der EU-Batteriepass Kreislaufwirtschaft für Batterien - Blogbeitrag II/III
Die EU hat es sich im Zuge des Clean Industrial Deals (ehemals Green Deals) zur Aufgabe gemacht, Produkte länger in Ihrem Lebenszyklus zu halten und aus der linearen Wertschöpfung eine Zirkuläre zu formen. Dazu sollen in verschiedenen Produktkategorien sukzessive sogenannte digitale Produktpässe eingeführt werden.
Dies ist der zweite Teil der dreiteiligen Blogreihe zu Kreislaufwirtschaft für Batterien – den ersten Teil finden Sie hier. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der EU-Regulatorik und dem EU-Batteriepass:
Der EU-Batteriepass
Der größere Rahmen
Die EU hat es sich im Zuge des Clean Industrial Deals (ehemals Green Deals) zur Aufgabe gemacht, Produkte länger in Ihrem Lebenszyklus zu halten und aus der linearen Wertschöpfung eine Zirkuläre zu formen. Dazu sollen in verschiedenen Produktkategorien sukzessive sogenannte digitale Produktpässe eingeführt werden.
Diese digitalen Produktpässe sollen die Transparenz innerhalb der Wertschöpfung, sowie zwischen unterschiedlichen Anwender:innen in der Nutzung bzw. Wiedernutzung verbessern. Ziel ist es das Vertrauen in der Produktqualität – auch nach verschiedenen Anwendungszyklen – zu stärken, denn nur so kann eine wirkungsvolle Kreislaufwirtschaft etabliert werden. Auch die Nachhaltigkeit einzelner Wertschöpfungsschritte spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Verlängerung der Nutzungsdauer sowie die Berücksichtigung der Reparaturfähigkeit haben dabei bspw. einen positiveren Effekt als die einseitige Fokussierung auf das Recycling. Wenn Sie mehr zu den Wirksamkeiten einzelner Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen erfahren möchten, schauen Sie im ersten Teil dieser Blogserie vorbei.
Der EU-Batteriepass
Der EU-Batteriepass ist ein erster konkreter Anwendungsfall der digitalen Produktpässe und soll als Pilotprojekt dienen. Die Anforderungen richten sich dabei hauptsächlich an Hersteller und Inverkehrbringer von Industrie- und Antriebsbatterien (über 2kWh Kapazität) innerhalb der EU – das betrifft alle Batterien von E-Rollern/Bikes bis Autobatterien. Ab dem 18. Februar 2027 sind diese Unternehmen, sowie Zulieferer der gesamten Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis zum Recyclat zur Lieferung aller relevanten Informationen verpflichtet. Die entsprechende EU-Verordnung (EU-Batterieverordnung 2023/1542) ist dabei bereits seit dem 17. August 2023 in Kraft und geht noch über den EU-Batteriepass hinaus.
Informationen des EU-Batteriepasses
Der Batteriepass enthält neben der Seriennummer („Batterie-ID“) und Herstellerinformationen detaillierte Angaben zu:
- Herkunft der Batterie
- Chemischen Zusammensetzung der Batteriezellen
- Weiteren Materialien und Komponenten (inkl. Gefahrenstoffen)
- Zertifikaten geprüfter Nachhaltigkeitsstandards (u.a. über Arbeitsbedingungen)
- CO2-Fußabdruck
- Protokoll relevanter Nutzungsverläufe
- Daten zur Leistung und Haltbarkeit
- Information zur Recycling- und Reparaturfähigkeit, sowie die Beschreibung der Umsetzung (u.a. Demontageanleitung)
- Entsorgungshinweise
Somit enthält der Batteriepass Informationen, die Auskunft über die bisherigen Zyklen und Einsatzfelder geben und damit eine Restlaufzeit und Leistung prognostizieren kann. Zusammen mit den Informationen der verwendeten Materialien und der Reparatur- und Recyclingfähigkeit, können durch den EU-Batteriepass neue Geschäftsmodelle entstehen: Bspw. der Gebrauchtwagenmarkt und freie Werkstätten, die damit Zugriff auf wichtige Batteriedaten erhalten, werden profitieren.
Durch die Informationen über die Umweltbelastung und Lieferkette geht die EU hier jedoch noch einen Schritt weiter: Sämtliche Emissionen, die bei der Herstellung, während der Nutzungsdauer und bei der Entsorgung entstehen werden so dokumentiert. Damit wird sichtbar, dass eine höhere Recyclingquote die Umweltkosten bei der Entsorgung senkt. Die Zirkularität von Batterien wird damit angereizt.
Aktueller Arbeitsstand
Die Einführung eines solch umfangreichen Batteriepasses ist alles andere als trivial. Es müssen neue Standards festgelegt, Softwaresysteme programmiert und ein sogenanntes „Data Portal“ aufgebaut werden. Dazu wurden unter anderem verschiedene Arbeitskreise mit Beteiligung u.a. von Forschungsinstitutionen wie der Frauenhofer-Gesellschaft oder Normungsstellen wie dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN). Industrie, Behörden und Institute arbeiten hier in vielen einzelnen Konsortien zusammen.
Das Frauenhofer-Institut geht davon aus, dass alle erforderlichen Grundlagen, technische Spezifikationen und Testsysteme bereits (bis Ende 2025) fertiggestellt sein müssten, damit Batteriehersteller und Inverkehrbringer den Batteriepass ab Februar 2027 vorlegen können. Eine DIN-Norm zu „Anforderungen an Datenattribute des Batteriepasses“ DIN DKE SPEC 99100 liegt bereits vor, auch eine Testumgebung / praktischer Prüfstand für Datenprozesse und Interaktionen mit Benutzer:innen wurde bereits im Projekt „BatteryPass-Ready“ implementiert. Es fehlt jedoch u.a. noch an harmonisierten technischen Spezifikationen und einem EU-weitem Pass-Register. Um eine reibungslose, verpflichtende Einführung im Februar 2027 sicherzustellen, sind somit noch einige Baustellen offen, die so schnell wie möglich von den Konsortien abgearbeitet werden müssen.