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EEHH-Kommentar zu Bundesratsbeschuss bezüglich EEG-Änderungen bei Windenergie an Land

„Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer mit diesen beiden Beschlüssen die amtierende Bundesregierung und den Bundestag zu schnellem Handeln auffordern. Der Beschluss des Bundesrates bedeutet, dass die Bundesländer die handwerklichen Fehler im Ausschreibungsmechanismus für Windenergie an Land klar erkannt haben und zeitnah korrigieren wollen.

EEHH-Kommentar zu Bundesratsbeschuss bezüglich EEG-Änderungen bei Windenergie an Land
Onshore-Anlage im Hamburger Hafen (EEHH/Jörg Böthling)

Absolut richtig ist der Beschluss, dass alle Windparks bereits eine BImSchG-Genehmigung benötigen, um überhaupt an einer Ausschreibung teilnehmen zu dürfen – auch Bürgerenergieprojekte. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Windparks zügig realisiert werden können und nicht erst später oder gar nicht gebaut werden. Das zusätzliche Ausschreibungsvolumen für Onshore-Wind ist wichtig, um die Windbranche in Deutschland 019 und 2020 zu stabilisieren. Durch die Bürgerenergiethematik droht nämlich in diesen beiden Jahren eine große Delle zu entstehen“, so EEHH-Geschäftsführer Jan Rispens.

Der Bundesrat hat am 2. Februar beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Kernforderung: Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften aussetzen
Bei den ersten Ausschreibungsrunden Onshore-Wind 2017 setzten sich nur wenige Projektierer durch, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. In diesen Runden genossen Bürgerenergiegesellschaften das Privileg, sich auch ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung beteiligen zu dürfen. Der Bundesrat bemängelt, dass dies zu erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen bei Windanlagenherstellern geführt habe. Der Bundesrat fordert jetzt in seinem EEG-Gesetzesentwurf, die oben erwähnten Privilegien bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen schrittweise zu erhöhen.

Ziel: Fadenriss beim Ausbau der Onshore-Windenergie verhindern

Um eine Ausbaulücke bei der Onshore-Windenergie zu verhindern, fordert der Bundesrat außerdem eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018. Die Bundesregierung muss innerhalb der nächsten sechs Wochen Stellung zu diesem Gesetzesentwurf nehmen. Danach muss sie dem Bundestag die Entwürfe zur Entscheidung vorlegen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/18/964/964-pk.html

 

 

Über Jan Rispens

Profilbild zu: Jan Rispens

Seit Gründung in 2011 ist Jan Rispens, als gelernter Elektrotechnik-Ingenieur, Geschäftsführer der EEHH Clusteragentur und seit 20 Jahren aktiv im Bereich nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz.

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